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Stufenlaufzeit Höhergruppierung

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Carla:
@kidicarus. Haben sie explizit Deinen Fall geprüft, oder gibt es vom KAV dazu eine generelle Stellungnahme. Unsere Kommune hat hier auch ein generelles Problem mit Eingruppierungsirrtümern, lässt die Stufenlaufzeit generell ab Antrag neu laufen und hat auch keinerlei Interesse an der richtigen Anwendung des TVÖD in dieser Hinsicht. 

Muenchner82:

--- Zitat von: kidicarus am 04.09.2025 12:26 ---War bei mir genau die gleiche Situation. Eingruppierungsirrtum wurde nach Stellenbewertung korrigiert. Ich musste allerdings unser Personalamt unter Nennung des entsprechenden Urteils des BGH darauf hinweisen (dank Tipp aus dem Forum!!), dass die Stufenlaufzeit in diesem Fall nicht neu beginnt. Das haben sie nämlich behauptet. Daraufhin hat die Verwaltung es beim KAV prüfen lassen (weil sie es mir natürlich nicht einfach so geglaubt haben und es selbst auch nicht wussten)...

--- End quote ---

Hast Du das Urteil noch zur Hand? Könnte auch in einem mir bekannten Fall einschlägig sein.

Kryne:
Selbe Situation war es bei mir.

Da ich aber "nur" 2 Monate verloren habe, weil meine Personalabteilung das natürlich falsch gemacht hat, habe ich da kein Fass aufgemacht. War mir die Diskussionen, die Schreiberei und den Ärger am Ende nicht wert.

Witzigerweise wurde bei uns dann 3 Monate später beschlossen, dass man sich ab jetzt über den Tarif hinwegsetzt und Höhergruppierungen ab jetzt generell alle unter Beibehaltung der Stufenlaufzeiten erfolgen, damit es für die AN attraktiver wird, sich intern auf höhere Stellen zu bewerben.

 

cUmydQGVF5pEdG:

--- Zitat von: Muenchner82 am 08.09.2025 09:04 ---
--- Zitat von: kidicarus am 04.09.2025 12:26 ---War bei mir genau die gleiche Situation. Eingruppierungsirrtum wurde nach Stellenbewertung korrigiert. Ich musste allerdings unser Personalamt unter Nennung des entsprechenden Urteils des BGH darauf hinweisen (dank Tipp aus dem Forum!!), dass die Stufenlaufzeit in diesem Fall nicht neu beginnt. Das haben sie nämlich behauptet. Daraufhin hat die Verwaltung es beim KAV prüfen lassen (weil sie es mir natürlich nicht einfach so geglaubt haben und es selbst auch nicht wussten)...

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Hast Du das Urteil noch zur Hand? Könnte auch in einem mir bekannten Fall einschlägig sein.

--- End quote ---

Schau mal nach 6 AZR 459/21

Muenchner82:
Besten Dank :-)!

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