Hallo,
folgender Sachverhalt (NRW):
Person A (EG 10) ist längerfristig erkrankt - man geht davon aus, dass sie ca. ein Jahr nicht arbeiten kann.
Person B (EG 8 ) würde Person A gern vertreten, die Formalvoraussetzungen dafür hat sie.
Person C (EG 6) würde Person B gern vertreten, die Formalvoraussetzungen dafür hat sie.
Person D (noch einzustellen) würde den Arbeitsplatz von Person C befristet übernehmen.
Was gibt es zu beachten, wenn die Vertretungen - so wie oben geschildert - stattfinden sollen (einfacher wäre es natürlich, jemanden für Person A befristet einzustellen)?
Ist es richtig, dass die Personen, die eine höherwertige Tätigkeit übernehmen, nicht die entsprechende EG erhalten, sondern eine Zulage, die aber zusammen mit der vorherigen EG dem Betrag der höheren EG entspricht?
Ist es zulässig, diese höherwertige Tätigkeit länger als sechs Monate (eben für die Dauer der Krankheit) zu übernehmen, ohne dauerhaft hochgruppiert werden zu müssen?
Kann das von der Dienststellenleitung einfach so angeordnet werden oder muss die EG 10-Stelle intern und extern ausgeschrieben werden?
Ich lese mich schon durch TVöD und LPVG - hätte aber gern eine Einschätzung von euch, die sich richtig gut mit solchen Sachverhalten auskennen.
Vielen Dank
