Bei dem Lebensarbeitszeitkonto handelt es sich juristisch um sogenanntes Wertguthaben.
Wenn Deine Beschäftigung endet, kannst Du Dein Wertguthaben auflösen. Dann wird das gesamte für eine Freistellung angesparte Kapital sofort ausgezahlt. Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung werden jedoch dann auch die Steuern auf einen Schlag abgeführt und man rutscht in der Progression spürbar nach oben.
Es zahlt sich aus, wenn Du Dein Wertguthaben nicht auszahlen lässt, obwohl die Beschäftigung endet.
Sofern möglich, kann man das Guthaben einfach auf den neuen Arbeitgeber übertragen, damit er es weiterführt.
Findest Du kurzfristig keine neue Beschäftigung, verbleibt das Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate beim alten Arbeitgeber.
Hast Du auch danach noch keine neue Arbeit oder verwaltet der neue Arbeitgeber Dein Guthaben nicht weiter, kannst du es unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Die verwaltet das Geld dann bis zur gewünschten Freistellung weiter und zahlt es dann entsprechend, wie geplant, in der Zeit zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Rente wie ein Arbeitgeber aus.
Nähere Infos dazu finden sich hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/05_Wertguthaben/wertguthaben_node.html