G.d.E
- Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Spenden, die nicht Werbungskosten sind, Kirchensteuer)
= z.v.E.
3.000 Spende an Gewerkschaften sind Werbungskosten und mindern daher den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Bei Renteneinkünften gibt es allerdings einen Werbungskostenpauschbetrag, der in Höhe von 102,- € automatisch steuermindernd berücksichtigt wird.
Um auf eine GdE-Senkung von zusätzlichen 3000 € zu kommen, müssten somit 3102 € gespendet werden, da ja 102 € bereits berücksichtigt wurden und nur darüber hinaus gehende Werbungskosten sich steuermindernd auswirken.