In unserem Dienstgebäude funktioniert die Brandmeldeanlage nicht, zudem ist der Brandschutz nicht gewährleistet. In meinem Büro wurde eine Raumluftmessung durchgeführt, woraufhin das Büro nun plötzlich saniert wird (Fußboden raus, abraspeln, Ausgleichsmasse und Isolierfolie gegen Diffusion). Man will mir die Messergebnisse nicht zugänglich machen, obwohl ich seit 5.5 Jahren in dem Büro arbeite. Ich vermute, dass Naphtalin gemessen wurde. Anyway. Derzeit überlege ich, Erschwerniszulage geltend zu machen, da die Gesundheitsrisiken nicht durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vermindert wurden bzw. werden. In welcher Höhe würden diese Zulagen gezahlt nach TV-L, und ist es möglich, diese rückwirkend geltend zu machen? Nach § 19 TV-L scheinen diese Gefahren ja weit über die normale Gefährdung durch meine Tätigkeiten im Büro hinauszugehen.
Vielen Dank