Hallo! Wenn man eine abgeschlossene Banklehre bei der Sparkasse absolviert hat, wird das evt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt?
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Man kann Banklehren (erfolgreich) absolvieren, oder eine Banklehre abgeschlossen haben. Abgeschlossene Banklehren zu absolvieren stelle ich mir dagegen logisch, mindestens aber sprachlich schwierig vor. Zu deinem letzten Posting: Du sprichst von Ruhegehalt, das verwirrt mich. Bist du schon im Ruhestand? Aber egal, du hast ja keine Frage mehr sondern stellst selber fest: "...Wenn sich die Mietenstufe ändert, ändert sich auch der Familienzuschlag!"
Zur ersten Frage im ersten Posting: Da eine Lehrzeit selbst im öffentlichen Dienst (ob eine Sparkasse im engeren Sinne dazu gehört, bezweifle ich spontan) nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gilt (wohl aber als Dienstzeit im Sinne des öD-Dienstzeitjubiläums), dürfte das in Deinem Falle auch nicht so sein. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind