Wenn ich jemanden suche, der eine kommunikativen Job ausüben soll, dann wird man keinen starken Stotterer einstellen. Wenn man jemanden für den vermessungstechnischen Außendienst oder den Bauhof sucht, wird man keinen Gehbehinderten einstellen. Da hilft dann auch kein Schwerbehindertenausweis. Somit besteht dann doch ein behinderungsbedingter Nachteil, weil man ohne diese Einschränkung den Job vielleicht bekommen hätte.
Anders ist es hingegen, wenn man die Behinderung erwirbt, wenn man sich bereits im Job befindet. Dann obliegt es den AG durch Umorganisationen einen Arbeitsplatz zu finden, den man mit der Behinderung ausfüllen kann. Potentielle Bewerber können diese Umorganisation aber nicht verlangen.
Im Übrigen stellen auch wir Schwerbehinderte ein, aber die üben dann einen Job aus, wo die Behinderung bei der Ausübung des Jobs nicht oder wenig stört. Wir haben beispielsweise mehrere mit Diabetes oder anderen inneren Erkrankungen, Hörbehinderte mit allen Schweregraden, sowie eine Mitarbeiterin, die ein fortschreitendes Augenleiden hat. Bei der Letzteren wird es aber langsam problematisch trotz Umorganisation und technischen Hilfen, da sie in einem Bereich arbeitet, wo man einfach sehen muss, was man da tut.