Autor Thema: Vetternwirtschaft  (Read 6624 times)

DiVO

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #15 am: 27.11.2025 06:44 »
Und selbst mein Gruppenleiter wurde Monate vor der Ausschreibung bereits auf seine Stelle als Führungskraft vorbereitet. Die interne Ausschreibung seiner Stelle war eindeutig auf ihn zugeschnitten.

Das nennt sich dann Personalentwicklung. Positiv betrachtet ist es doch gut, dass bestehendes und geeignetes Personal für höherwertige Tätigkeiten qualifiziert und vorbereitet wird.
Ich habe nur ein Problem damit, dass es unfair ist, weil andere potentielle Kandidaten für diese Stelle keinen solchen Vorteil hatten, diese Stelle bereits im Vorfeld inoffiziell besetzen zu dürfen. Dass dann die Stelle Monate später kurzfristig formal auf ihn zugeschnitten im Interessenbekundungsverfahren für wenige Tage intern veröffentlicht wurde per E-Mail, setzt dem noch die Krone auf. Ich habe mich inzwischen beim Bezirksbürgermeister beschwert, weil selbst der Amtsleiter Vetternwirtschaft duldet bzw. mit drinhängt.

Was schlägst du alternativ vor?

Organisator

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #16 am: 28.11.2025 11:04 »
Und selbst mein Gruppenleiter wurde Monate vor der Ausschreibung bereits auf seine Stelle als Führungskraft vorbereitet. Die interne Ausschreibung seiner Stelle war eindeutig auf ihn zugeschnitten.

Das nennt sich dann Personalentwicklung. Positiv betrachtet ist es doch gut, dass bestehendes und geeignetes Personal für höherwertige Tätigkeiten qualifiziert und vorbereitet wird.
Ich habe nur ein Problem damit, dass es unfair ist, weil andere potentielle Kandidaten für diese Stelle keinen solchen Vorteil hatten, diese Stelle bereits im Vorfeld inoffiziell besetzen zu dürfen. Dass dann die Stelle Monate später kurzfristig formal auf ihn zugeschnitten im Interessenbekundungsverfahren für wenige Tage intern veröffentlicht wurde per E-Mail, setzt dem noch die Krone auf. Ich habe mich inzwischen beim Bezirksbürgermeister beschwert, weil selbst der Amtsleiter Vetternwirtschaft duldet bzw. mit drinhängt.

Das ist doch der normale Lauf der Personalentwicklung. Du nimmst dir einen passenden Kandidaten und entwickelst ihn auf den neuen Job. Gut für den Mitarbeiter und den AG, letzterer weiß dann nämlich, was er hat und dass jemand eingearbeitet ist.

Stellen ohne potentiellen internen Bewerber wären dann etwas für eine externe und offene Ausschreibung.

KleinerErMittler

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #17 am: 29.11.2025 18:30 »


Das ist doch der normale Lauf der Personalentwicklung. Du nimmst dir einen passenden Kandidaten und entwickelst ihn auf den neuen Job.

Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ist Ihnen schon bekannt? Stichwort Bestenauslese. Also gerade nach Vitamin B (Beziehungen) sollte die Besetzung der Stellen nicht erfolgen. Art. 33 Abs. 2 GG besagt, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben muss. Dieser Grundsatz verpflichtet den Staat, Stellen mit den am besten geeigneten Bewerbern zu besetzen, um die Qualität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen und Chancengleichheit zu gewährleisten.

"Personalentwicklung" ist für meine Begriffe das Schönreden der Stellenvergabe an Wunschkandidaten ohne Chance für andere Bewerber.
« Last Edit: 29.11.2025 18:38 von KleinerErMittler »

FearOfTheDuck

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #18 am: 29.11.2025 19:10 »
Und was hindert den AG, den am besten geeigneten Bewerber bereits im eigenen Bestand zu erkennen? Nach deiner Auslegung dürfte es keinerlei interne Ausschreibung geben. Mit Vitamin B hat das erstmal nichts zu tun. Eine Ausschreibungspflicht ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG gerade nicht

Rowhin

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #19 am: 29.11.2025 19:27 »
Siehe dazu z.B. Rehm:

Zitat
Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt keine generelle Verpflichtung des öffentlichen Diensts, Stellen für Arbeitnehmer öffentlich auszuschreiben (BAG vom 23.1.2007 – 9 AZR 492/06 – ZTR 2007, 462; vgl. auch BAG vom 3.12.2019 – 9 AZR 78/19 – ZTR 2020, 364). Auch aus dem TV-L lässt sich eine solche Verpflichtung zur Stellenausschreibung nicht ableiten.

Ich habe aktuell meine 5te Stelle im öD. 4 davon waren niemals ausgeschrieben.

Umlauf

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #20 am: 30.11.2025 10:48 »
Richtig, intern müsste nicht ausgeschrieben werden. Das kann ebenso nach objektiven Kriterien nach Aktenlage entscheiden werden. Die Ausschreibungen erfolgen meist, weil es mit der Personalvertretung eine Abmachung zur internen Ausschreibung gibt. Ich behaupte ma, dass in 90% der Fälle mit und ohne Ausschreibung das gleiche Ergebnis raus käme.

Organisator

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Antw:Vetternwirtschaft
« Antwort #21 am: 01.12.2025 08:10 »


Das ist doch der normale Lauf der Personalentwicklung. Du nimmst dir einen passenden Kandidaten und entwickelst ihn auf den neuen Job.

Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ist Ihnen schon bekannt? Stichwort Bestenauslese. Also gerade nach Vitamin B (Beziehungen) sollte die Besetzung der Stellen nicht erfolgen. Art. 33 Abs. 2 GG besagt, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben muss. Dieser Grundsatz verpflichtet den Staat, Stellen mit den am besten geeigneten Bewerbern zu besetzen, um die Qualität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen und Chancengleichheit zu gewährleisten.

"Personalentwicklung" ist für meine Begriffe das Schönreden der Stellenvergabe an Wunschkandidaten ohne Chance für andere Bewerber.

Abgesehen davon, dass wie von aus den anderen Post ersichtlich es keine Ausschreibungspflicht gibt, wählt die Führungskraft auf mittlerer Ebene eher selten seinen Vetter aus, sondern die Person, die am geeignetsten für den Job erscheint. Da ist eine bekannte Person nunmal leichter zu beurteilen. Und wenn kein geeigneter Kandidat auszumachen ist (oder dann der ausgewählte Kanditat auf seinem alten Job ersetzt werden muss), wird ausgeschrieben.

Wie wäre denn aus deiner Sicht sonst eine mitarbeiterorientierte Personalentwicklung bzw. die Einrichtung von Karrierepfaden möglich?