Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erhöhung Wochenareitszeit ...auch bei Teilzeit?
DarkRanger:
"Beschäftigte und Arbeitgeber können nach Ende der Probezeit beiderseits freiwillig befristet die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) vereinbaren."
Mal so gedacht , könnte ich bei meinen 30 h die Option nutzen und auf 33 h erhöhen. Statt "normal" die Stunden zu erhöhen, vereinbare ich bei 30 h eben die 3 Stunden mehr und kriege dann auch der Zusatzbonus ?
Oder sein Teilzeit AN generell davon benachteiligt bzw ausgenommen ?
MaLa:
Eine erhöhung der Wöchentlichen Arbeitszeit kann man halt nur machen, wenn man schon die Tarifliche Vollarbeit leistet.
Ansonsten würd ich auch gern auf Teilzeit 36h gehen und die 3h mehr mit Zusatzbonus.
Ich glaube nicht das hier eine Benachteiligung vorliegt.
Aleksandra:
Die Sache ist sehr eindeutig mit nein zu beantworten. Schon im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages stand drin, dass das nur für tariflich geregelte Vollarbeitszeit möglich sein wird und man sicherstellen will, dass es da keine Ausnahmen gibt.
Umlauf:
Nur mal ein Rechenbeispiel für diese Idee.
2 Personen mit gleicher EG und Stufe.
Person 1 Teilzeit mit 30 Stunden erhöht freiwillig um 3 Stunden auf 33 Stunden.
Person 2 Teilzeit mit 33 Stunden
Effektiv arbeiten nun beiden 33 Stunden in der Woche. Nur das Person 1 durch die Zuschläge mehr verdienen würde, obwohl beide zeitlich identisch arbeiten.
Von daher ganz klare Antwort: Nein
Mit der Rechnung sollte man die Schnapsidee dabei erkennen.
BAT:
--- Zitat von: Aleksandra am 08.09.2025 12:06 ---Die Sache ist sehr eindeutig mit nein zu beantworten. Schon im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages stand drin, dass das nur für tariflich geregelte Vollarbeitszeit möglich sein wird und man sicherstellen will, dass es da keine Ausnahmen gibt.
--- End quote ---
Du scheinst hier mehr die Besteuerung von Überstundenzuschlägen zu meinen. Das meint der TE nicht. Der Text des Tarifs spricht ansonsten klar für sein Begehren.
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