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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
Faunus:
--- Zitat von: cyrix42 am 04.11.2025 15:28 ---........ Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...
--- End quote ---
Auf die Katastrophe kann ich liebend gerne verzichten, aber unvorbereitet... mein tiefes Bedauern für die heutigen Kinder und - vor allem - zukünftigen Enkelkinder.
Und das mit der bestimmten Bürgergruppe halte ich ja auch für falsch! Das geht nicht!
Deshalb ja auch von 18 bis 67, alle Geschlechter, alle Religionen, ... mit dt. Pass! Das kann doch nicht so schwer sein in 50 Jahren 6 Monate unterzubringen - ob auf einen Schlag oder über 10 Jahre z.B. spielt doch keine Rolle, wie die dann "definierte übliche Bürgerpflicht" abgeleistet wird. Bei der Schweiz nennt man es übrigens auch nicht "Zwangsarbeit", obwohl es nur die männlichen Jugend trifft.
BAT:
--- Zitat von: cyrix42 am 04.11.2025 15:28 ---
ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...
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Mit den Bürgerpflichten werden - ähnlich wie beim Wehrdienst - sicherlich Pflichten gemeint, die für die Grundfesten des Staates wichtig sind (Schöffe beim Gericht, Wahlhelfer), etc. - sicherlich nicht für das "Arsch abputzen".
Insofern wird das GG hier nicht gegen die Konvention in Bezug auf Zwangsarbeit verstoßen. Aber der Duktus im Lande, wie schnell man Leute für profane Tätigkeiten zu dieser verpflichten möchte, ist erschreckend.
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