Eine Beamtin oder ein Beamter in Bremen darf sich in Bremen ja erstmalig mit Vollendung des 58. Lebensjahrs eine Berechnung der vorrausichtlichen Pension (3 Varianten) erstellen lassen. Was ja auch schon mal wieder ein Nachteil gegenüber (fast) dem Rest der Republik darstellt. Es soll aber wohl jederzeit möglich sein, sich eine Auflistung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten geben zu lassen.
Hat dieses schon mal jemand in Bremen getan und wie lange dauert so etwas ?