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Steuerfreier Zuschuss für Mittagessen - geht das ?

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Kryne:
Hallo zusammen,

bei uns kommt gerade die Thematik auf, ob der AG einen steuerfreien Zuschuss fürs Mittagessen zahlen darf ?

Hier ist ja gesetzlich genau geregelt wie das steuerlich aussieht. Grundsätzlich kann der AG das im Rahmen bestimmter Vorgaben tun (wie z.B. der Grundbetrag den jeder MA selbst zahlen muss, zeitliche Einschränkung von wann bis wann es "Mittagessen" geben darf usw. usw.).

Nun meine Frage, gibt es hier sonderregelungen für öffentliche Arbeitgeber ? Sind diese hier in irgendeiner Art und Weise eingeschränkter als Arbeitgeber in der freien Wirtschaft ?

Den Fakt, dass dieses Geld im Haushalt irgendwo vorgehalten wird, lassen wir mal aussen vor.

Uns geht es hier erstmal nur um die rein rechtliche Seite ? Wird hier irgendwo zwischen öffentlichem AG und privatem AG unterschieden ?

Meiner Ansicht nach spielt es rechtlich keine Rolle und der TVÖD trifft soweit ich das sehe hierzu keine weiteren Regelungen.

Sofern man sich an die gesetzlichen Regelungen hält, sollte es meiner Ansicht nach keinen Unterschied machen, ob man ein öffentlicher AG ist oder ein privater AG. Sofern der öffentliche AG den Zuschuss zahlen möchte, steht dem meiner Ansicht nach nichts im Wege, solange das Geld im Haushalt ist und solange man sich die steuerlichen Vorschriften hält.

Übersehe ich hier irgendwas ?

BAT:
Wenn ihr tarifgetreu mehr Geld haben wollt: die VL sind seit einiger Zeit ein Mindestbetrag.

Kryne:

--- Zitat von: BAT am 10.09.2025 10:22 ---Wenn ihr tarifgetreu mehr Geld haben wollt: die VL sind seit einiger Zeit ein Mindestbetrag.

--- End quote ---

Es geht in erster Linie nicht mal um den monetären Aspekt, sondern sinngemäß "um die Wurst". Es geht um Mitarbeiterbindung und Arbeitsplatzattraktivität.

Es gibt rund um unseren Standort keinerlei fußläufig erreichbare Möglichkeit an ein warmes Essen zu kommen. Zumindest nicht in den 30-45 Minuten Pause. Es gibt einen Bäcker in der Nähe und das wars.

Mittagessen ist hier schon ewig lange ein leidiges Thema.

Nun gibt es ja seit geraumer Zeit Anbieter die an Arbeitsplätzen ab einer gewissen Größe Automaten mit relativ frischen Hauptmahlzeiten aufstellen, die man nur noch im Mikro warm machen muss. Qualitativ recht hochwertiges Essen, was 2-3 mal pro Woche frisch aufgefüllt wird.

Preislich sind diese Mahlzeiten allerdings recht hoch angesiedelt. Diese Anbieter bieten allerdings auch an, dass der Arbeitgeber das Essen bezuschussen kann. Die gesamte "Abwicklung" hiervon würde der Anbieter übernehmen. Der Arbeitgeber müsste nur festlegen wie hoch der Zuschuss sein darf.

Organisator:

--- Zitat von: Kryne am 10.09.2025 09:46 ---Übersehe ich hier irgendwas ?

--- End quote ---

Rein (steuer-)rechtlich werden öffentliche AG genauso behandelt wie die Privaten.

Aus meiner Sicht ist jedoch der wesentliche Knackpunkt der von dir Ausgeblendete - der passende Haushaltstitel. Die meisten Behörden haben keinen solchen Titel und können mangels Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde keinen solchen Titel einrichten. Der Zuschuss zum Mittagessen scheitert in der Regel daran.

Ausnahme könnte es bei Nicht-Ämtern / Gebietskörperschaften geben (z.B. Anstalten, GmbHs, Körperschaften mit Selbstverwaltung), die entsprechende Titel einrichten können.

Kryne:

--- Zitat von: Organisator am 10.09.2025 10:51 ---
--- Zitat von: Kryne am 10.09.2025 09:46 ---Übersehe ich hier irgendwas ?

--- End quote ---

Rein (steuer-)rechtlich werden öffentliche AG genauso behandelt wie die Privaten.

Aus meiner Sicht ist jedoch der wesentliche Knackpunkt der von dir Ausgeblendete - der passende Haushaltstitel. Die meisten Behörden haben keinen solchen Titel und können mangels Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde keinen solchen Titel einrichten. Der Zuschuss zum Mittagessen scheitert in der Regel daran.

Ausnahme könnte es bei Nicht-Ämtern / Gebietskörperschaften geben (z.B. Anstalten, GmbHs, Körperschaften mit Selbstverwaltung), die entsprechende Titel einrichten können.

--- End quote ---

Den Punkt hatte ich jetzt ausgeblendet, weil er bei uns quasi schon geregelt ist und es damit keine Probleme gibt. Selbst die Aufsichtsbehörde hat eine eigene Kantine, bei der die Mitarbeiter subventioniert zu Mittag essen können ;)

Bedenken gab es bisher nur bzgl. der steuerrechtlichen Thematik und dem ganzen drumherum.

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