Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewerbungen
NIPA:
Hallo zusammen,
bei uns in der Kommune wurde nach 1,5 Jahren die externe Stellenbewertung abgeschlossen. Ergebnis: Einige Kollegen werden höhergruppiert, die meisten bleiben in ihrer bisherigen Eingruppierung, und ein nicht unerheblicher Teil hat die Mitteilung bekommen, dass ihre bisherige Eingruppierung eigentlich zu hoch war.
Vor Beginn der Bewertung hatte der Arbeitgeber jedoch erklärt, dass in solchen Fällen keine Herabgruppierung vorgenommen wird.
Meine Frage ist nun: Könnte der Arbeitgeber in einem halben Jahr trotzdem entscheiden, doch alle betroffenen Mitarbeiter herabzugruppieren? Wäre das rechtlich so einfach möglich?
Danke schon mal für eure Einschätzungen!
JahrhundertwerkTVÖD:
Lässt sich ein "Muster" erkennen?
z.B. Verwaltungsmitarbeiter, oder Personalamt oder bestimmte Bereiche hauptsächlich zu hoch eingruppiert?
Wie steht der technische Bereich da, mit Bauhof, Techniker, Ingenieure etc.?
clarion:
Einfach so wäre es nicht möglich.
Theoretisch könnte Euer AG eine Änderungskündigung aussprechen. Diese müsst ihr aber nicht annehmen, und könntet eine Kündigungsschutzklage erheben. Ich glaube aber die Begründung: Wir haben ins in der Eingruppierung geirrt, wäre nicht tragfähig.
Wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitsgeber anfängt, Arbeitsplätze neu zuzuschneiden, so dass die Eingruppierung und Ihre Bezahlungen passiger werden.
MeinerEiner:
Niemand wird eingruppiert.
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 11.09.2025 15:45 ---Einfach so wäre es nicht möglich.
Theoretisch könnte Euer AG eine Änderungskündigung aussprechen. Diese müsst ihr aber nicht annehmen, und könntet eine Kündigungsschutzklage erheben. Ich glaube aber die Begründung: Wir haben ins in der Eingruppierung geirrt, wäre nicht tragfähig.
Wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitsgeber anfängt, Arbeitsplätze neu zuzuschneiden, so dass die Eingruppierung und Ihre Bezahlungen passiger werden.
--- End quote ---
Kleiner Widerspruch.
Wenn ein Eingruppierungsirrtum vorliegt und man in seinem Arbeitsvertrag nicht explizit stehen hat, dass man Tätigkeiten der EGx übertragen bekommt, dann ist es sehr einfach möglich.
Denn man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Und der AG kann dann einfach das geringere Entgelt überweisen ohne irgendwelche Änderungskündigungen.
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