Hallo zusammen,
bei uns in der Kommune wurde nach 1,5 Jahren die externe Stellenbewertung abgeschlossen. Ergebnis: Einige Kollegen werden höhergruppiert, die meisten bleiben in ihrer bisherigen Eingruppierung, und ein nicht unerheblicher Teil hat die Mitteilung bekommen, dass ihre bisherige Eingruppierung eigentlich zu hoch war.
Vor Beginn der Bewertung hatte der Arbeitgeber jedoch erklärt, dass in solchen Fällen keine Herabgruppierung vorgenommen wird.
Meine Frage ist nun: Könnte der Arbeitgeber in einem halben Jahr trotzdem entscheiden, doch alle betroffenen Mitarbeiter herabzugruppieren? Wäre das rechtlich so einfach möglich?
Danke schon mal für eure Einschätzungen!