Autor Thema: Wie sinnvoll ist die Annahme eines Angebotes eines Bewerbungsgespräches?  (Read 816 times)

Gruenhorn

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Ich als Bundesbeamter werde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. In der Ausschreibung stehende Voraussetzungen werden alle (aus meiner Sicht eindeutig) erfüllt. Da ich kein Angehöriger der Dienststelle, und Beförderung an den Dienststellen in Führungspositionen oft dem eigenen Nachwuchs vorenthalten werden sollen, Frage ich mich, ob es sinnvoll ist, sich an dem Gespräch zu beteiligen.
Aus Erfahrung in ähnlicher Situation wurde ich einmal mit sehr vielen Fragen zu dienststelleninternen Dingen im Gespräch befragt, dass ich letztendlich als nicht geeignet eingestuft wurde. Aus dieser Erfahrung vermute ich, dass es hier eventuell wieder um eine solche Nummer geht, bei der ich nur verlieren kann. Das entscheidende Kriterium ist doch letztendlich die Beurteilungsnote
Sieht jemand Gründe, warum ich das Gespräch wahrnehmen sollte, noch dazu wo es aufgrund von Zeitverschiebung zu wirklich unchristlicher Zeit stattfinden soll.

clarion

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Willst Du den Job nun oder nicht?

Es kann auch hier keiner wissen, ob Du eine reelle Chance hast oder nicht. Ich würde aber vermuten, dass die Beurteilungen von etwaigen Mitbewerbern nicht besser sind als Deine.

Wenn man Dich bisher nicht kennt, würde ich es auch für normal halten, dass man Dich kennen lernen will.


Gruenhorn

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Auch wenn wenn eine Reihe von Gesprächstermin um 4:00 früh bis 6:00 früh angeboten werden? Es geht mir nicht um die Einschätzung von Chancen.

Die Frage ist doch, gibt es nach beamtenrechtlichen Bestimmungen irgendeinen Gewinn aus dem Gespräch, wenn die konstitutiven Merkmale erfüllt sind oder nur potentielle Nachteile wie ich es ja bereits in ähnlicher Situation erlebt habe, wo ausschließlich Insiderwissen abgefragt wurde und daraus die Nichterfüllung eines konstitutiven Merkmals konstruiert wurde. Liege ich falsch mit der Annahme, dass bei Erfüllung der Anforderungen, ausschließlich die Beurteilungsnote relevant ist?

BalBund

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Liege ich falsch mit der Annahme, dass bei Erfüllung der Anforderungen, ausschließlich die Beurteilungsnote relevant ist?

Ja, Du liegst falsch. Vorliegend handelt es sich um eine nach außen hin geöffnete Ausschreibung, entweder nach komplett extern oder innerhalb des Geschäftsbereichs.

Es wird ein strukturiertes Auswahlverfahren durchgeführt, sprich alle Bewerbenden erhalten die gleichen Fragen gestellt, egal ob von intern oder extern. Das interne Bewerber einen Wissensvorsprung haben ist dabei nicht verwerflich, man darf voraussetzen, dass sich ein Interessent mit dem Haus und öffentlich zugänglichen Informationen beschäftigt. Sollte darüber hinaus NfD-Wissen abgefragt werden, würde der Fall anders liegen, aber das nachzuweisen ist faktisch unmöglich.

In dem Auswahlverfahren gibt es ein Ranking, welches am Ende bestimmt, welcher Bewerber auf welchem Rang landet.

Die Beurteilung spielt vor allem bei internen Beförderungen eine Rolle, vor allem bei formal gleicher Eignung. Hier ist es dann auch zulässig, eine Note aus einem höheren Beförderungsamt stärker zu gewichten, als von einem Eingangsamt (z.B. sind im Geschäftsbereich BMI 8 Punkte eines A9 gleichwertig mit 6 Punkten eines A11).

Eukalyptus

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Auch wenn wenn eine Reihe von Gesprächstermin um 4:00 früh bis 6:00 früh angeboten werden? Es geht mir nicht um die Einschätzung von Chancen.

Die Frage ist doch, gibt es nach beamtenrechtlichen Bestimmungen irgendeinen Gewinn aus dem Gespräch, wenn die konstitutiven Merkmale erfüllt sind oder nur potentielle Nachteile wie ich es ja bereits in ähnlicher Situation erlebt habe, wo ausschließlich Insiderwissen abgefragt wurde und daraus die Nichterfüllung eines konstitutiven Merkmals konstruiert wurde. Liege ich falsch mit der Annahme, dass bei Erfüllung der Anforderungen, ausschließlich die Beurteilungsnote relevant ist?

Und warum hast du dich überhaupt beworben, wenn du keinerlei Gewinn für dich aus der Einladung zu einem Bewerbungsgespräch siehst? Was wäre denn ein Gewinn für dich - eine bedingungslose schriftliche Zusage, darunter machst du es offenbar nicht..?

Gruenhorn

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Kein Grund persönlich zu werden. Ich hatte doch versucht zu erläutern, dass ich davon ausging, dass ein Bewerbungsgespräch keinen Erkenntnisgewinn bringen kann (es handelt sich um eine geschäftsbereichsweite, förderliche Ausschreibung an einer anderen als meiner bisherigen Dienststelle, also schon eine interne Ausschreibung mit gleichem Beurteilungsmaßstab aller Aspiranten), da mir in den letzten Jahren von allen Seiten immer nur erklärt wurde, dass die Beurteilung das Maß der Dinge ist und der Grad der Erfüllung der konstitutiven Merkmale nur als erfüllt/nicht erfüllt betrachtet werde. Ausgehend von dieser Annahme suchte ich Aufklärung.

Organisator

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Sieht jemand Gründe, warum ich das Gespräch wahrnehmen sollte, noch dazu wo es aufgrund von Zeitverschiebung zu wirklich unchristlicher Zeit stattfinden soll.

Ja, du. Schließlich hast du dich drauf beworben. Und du hast als Externer gute Chancen, da interner Nachwuchs die Führungsposition nicht bekommen wird.

Wasserkopp

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Fraglich wäre ja auch, ob du nicht auch Interesse daran haben solltest ein Gespräch zu führen und selbst Fragen zu stellen. Nicht jede Stelle, die auf dem Papier interessant wirkt, hält was sie verspricht

PolareuD

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In den letzten Jahren hatte ich auch zunehmend wahrgenommen, dass BAPersBw einzigst auf die Erfüllung der konstitutiven Anforderungen achtet und ansonsten nur die Beurteilungsnote relevant ist. Ich habe dabei aber auch schon gesehen, dass BAPersBw sich gegen den internen Wunschkandidaten der Dienststelle entscheidet.
« Last Edit: 12.09.2025 16:23 von PolareuD »