Liege ich falsch mit der Annahme, dass bei Erfüllung der Anforderungen, ausschließlich die Beurteilungsnote relevant ist?
Ja, Du liegst falsch. Vorliegend handelt es sich um eine nach außen hin geöffnete Ausschreibung, entweder nach komplett extern oder innerhalb des Geschäftsbereichs.
Es wird ein strukturiertes Auswahlverfahren durchgeführt, sprich alle Bewerbenden erhalten die gleichen Fragen gestellt, egal ob von intern oder extern. Das interne Bewerber einen Wissensvorsprung haben ist dabei nicht verwerflich, man darf voraussetzen, dass sich ein Interessent mit dem Haus und öffentlich zugänglichen Informationen beschäftigt. Sollte darüber hinaus NfD-Wissen abgefragt werden, würde der Fall anders liegen, aber das nachzuweisen ist faktisch unmöglich.
In dem Auswahlverfahren gibt es ein Ranking, welches am Ende bestimmt, welcher Bewerber auf welchem Rang landet.
Die Beurteilung spielt vor allem bei internen Beförderungen eine Rolle, vor allem bei formal gleicher Eignung. Hier ist es dann auch zulässig, eine Note aus einem höheren Beförderungsamt stärker zu gewichten, als von einem Eingangsamt (z.B. sind im Geschäftsbereich BMI 8 Punkte eines A9 gleichwertig mit 6 Punkten eines A11).