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[Allg] Versorgungsausgleich
Heiliger:
Vorweg schicken muss ich allerdings, dass ich 1996 geschieden wurde, nach "altem" Recht.
Denke jedoch, dass sich bezüglich dieser Verfahrensweise (Steigerung der Versorgungsausgleich) nichts geändert hat.
Als "Betroffener" kann ich dir sagen, dass jede prozentuale Erhöhung deines Lohnes/deiner Pension im gleichen Verhältnis auch den Versorgungsausgleich steigen lässt.
Beförderungen Spielen allerdings keine Rolle, genau so wenig wie pauschale Erhöhungen.
Beispiel letzte Lohnerhöhung.:
200 Euro auf Grundgehalt - spielt keine Rolle beim Versorgungsausgleich
Darauf dann noch die 3 Prozent - analog wird auch der Versorgungsausgleich um 3 Prozent steigen.
Gesetzliche Regelungen habe ich momentan nicht parat, auf den Seiten des LBV NRW (war Landesbeamter NRW) findet man auch diese Vorschriften.
Zauberberg:
Vielen Dank ! Kannst Du mir sagen, von welchem Anfangsbetrag es bis heute auf welchen Betrag gestiegen ist ? Meine Scheidung war 2005, 200 Euro der Anfangsbetrag.
Heiliger:
Von ca. 190 Euro auf heute fast 300 Euro.
Zauberberg:
Danke ! Dann will ich mal hoffen, dass ich vielleicht nicht betroffen bin !
Heiliger:
Du kannst aber den momentanen Wert (Höhe) des Versorgungsausgleich beim LBV erfragen!
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