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[Allg] Versorgungsausgleich
Zauberberg:
Danke ! Ich denke der Ex wird keinen Antrag auf Verzicht stellen, was wohl nachträglich auch nicht möglich ist.
Wie ich gehört habe kann man nur einen Antrag auf Aufhebung stellen , wenn der/die Berechtigte vor Errichtung der Pension verstirbt. ....und bei allen Differenzen würde ich das nicht wollen.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Zauberberg am 12.09.2025 12:23 ---Danke ! Ich denke der Ex wird keinen Antrag auf Verzicht stellen, was wohl nachträglich auch nicht möglich ist.
--- End quote ---
Im Nachhinein geht das tatsächlich nicht
--- Zitat von: Zauberberg am 12.09.2025 12:23 ---Wie ich gehört habe kann man nur einen Antrag auf Aufhebung stellen , wenn der/die Berechtigte vor Errichtung der Pension verstirbt. ....und bei allen Differenzen würde ich das nicht wollen.
--- End quote ---
Oder bis zum Ableben nur eine Versorgung von nicht länger als 36 Monaten erhalten hat. (§ 37 VersAusglG)
Allerdings gibt es auch davon eine Ausnahme: Man darf nicht nachgeholfen haben ;D
Zauberberg:
Aus Fehlern lernt man ! Manchmal sind Fehler halt teuer ! Egal !...wenn es bei der Summe bleibt, geht es.
Schönes Wochenende !
Heiliger:
Bei der heutigen Summe/Höhe des Versorgungsausgleich wird es jedoch (leider) nicht bleiben.
Dieser wird fortgeschrieben, d.h. bei jeder prozentualen Lohnerhöhung (auch wenn man selbst schon in Rente/Pension ist) steigt auch im gleichem Verhältnis der Versorgungsausgleich.
Zauberberg:
Ich hatte davon gehört ! Deshalb hatte ich gefragt, ob der Betrag im Urteil bindet ist. Dann stimmt es ja nicht. Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder Rechner ? Profitiert der Ex-Partner auch von Beförderungen ?
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