Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Versorgungsausgleich

<< < (2/5) > >>

Zauberberg:
Danke ! Ich denke der Ex wird keinen Antrag auf Verzicht stellen, was wohl nachträglich auch nicht möglich ist.
Wie ich gehört habe kann man nur einen Antrag auf Aufhebung stellen , wenn der/die Berechtigte vor Errichtung der Pension verstirbt. ....und bei allen Differenzen würde ich das nicht wollen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Zauberberg am 12.09.2025 12:23 ---Danke ! Ich denke der Ex wird keinen Antrag auf Verzicht stellen, was wohl nachträglich auch nicht möglich ist.

--- End quote ---

Im Nachhinein geht das tatsächlich nicht


--- Zitat von: Zauberberg am 12.09.2025 12:23 ---Wie ich gehört habe kann man nur einen Antrag auf Aufhebung stellen , wenn der/die Berechtigte vor Errichtung der Pension verstirbt. ....und bei allen Differenzen würde ich das nicht wollen.

--- End quote ---

Oder bis zum Ableben nur eine Versorgung von nicht länger als 36 Monaten erhalten hat. (§ 37 VersAusglG)

Allerdings gibt es auch davon eine Ausnahme: Man darf nicht nachgeholfen haben  ;D

Zauberberg:
Aus Fehlern lernt man ! Manchmal sind Fehler halt teuer ! Egal !...wenn es bei der Summe bleibt, geht es.

Schönes Wochenende !

Heiliger:
Bei der heutigen Summe/Höhe des Versorgungsausgleich wird es jedoch (leider) nicht bleiben.

Dieser wird fortgeschrieben, d.h. bei jeder prozentualen Lohnerhöhung (auch wenn man selbst schon in Rente/Pension ist) steigt auch im gleichem Verhältnis der Versorgungsausgleich.

Zauberberg:
Ich hatte davon gehört ! Deshalb hatte ich gefragt, ob der Betrag im Urteil bindet ist. Dann stimmt es ja nicht. Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder Rechner ? Profitiert der Ex-Partner auch von Beförderungen ?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version