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Vaterschaftsurlaub
			Äbbelwoi:
			
			Hallo miteinander.
Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?
		
			HlMatthäus:
			
			
--- Zitat von: Äbbelwoi am 13.10.2025 09:31 ---Hallo miteinander.
Wie erfahre ich nun ob das Urteil rechtskräftig ist?
Weil Revision konnte ja nur bis zum 11.10. eingelegt werden, oder?
--- End quote ---
Ich habe meine Personalstelle auf das Urteil angesprochen. Bei uns ist es bekannt und es hieß man muss hier warten bis etwas von weiter oben geregelt wird, da man nicht weiß ob überhaupt rückwirkend der Urlaub beantragt werden kann (würde mich nämlich rückwirkend betreffen). Für die Kollegen die kurz vor Geburt stehen gibt es deshalb laut unserer Personalstelle auch nix neues, da diese erst darauf warten müssen bis das in ein Gesetz gegossen wurde. Also alles wie immer. Abwarten und Tee trinken... 
		
			Gruenhorn:
			
			Wofür gibt es eigentlich eine Grundsatzabteilung..
		
			Blinkaa:
			
			Im Intranet der Bundeszollverwaltung wurde mittlerweile publiziert, dass Anträge an die Personalstellen gestellt werden können/sollen, diese dort bislang aber lediglich  gesammelt werden, da es Abstimmungsbedarf zwischen dem BMF, BMI und BMFSFJ  zwecks einheitlichen Regelungen gibt. Erst nach entsprechendem Ergebnis der Abstimmungsprozesse können die Anträge beschieden werden. 
		
			Matze1986:
			
			im GB BMVg werden Anträge zunächst ruhend gestellt, da man noch immer keine nationale Ermächtigungsgrundlage für entsprechende EU-Richtlinie hat und man die Rechtskraft des Urteils abwarten will.
		
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