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Vaterschaftsurlaub
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Autor
Thema: Vaterschaftsurlaub (Read 571 times)
Blinkaa
Newbie
Beiträge: 2
Vaterschaftsurlaub
«
am:
12.09.2025 13:06 »
Da der zuvor eröffnete Beitrag ( zuletzt Mitte 2024 aktiv) schon geschlossen wurde..
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_11092025/index.php?fbclid=IwY2xjawMw2AVleHRuA2FlbQIxMQABHp0Lxqqz2NIhXPE0zkOVOIFH-P0cb1B7tPt8g0scUfu7SEtLhIgesxIxNpmr_aem_s6HYaD_uwh4D_pWZbKng9g
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NWB
Full Member
Beiträge: 403
Antw:Vaterschaftsurlaub
«
Antwort #1 am:
12.09.2025 19:46 »
Spannend!
Mal schauen, ob das in die nächste Instanz geht oder nur auf den Einzelfall angewandt wird bzw wie sich das generell weiter entwickelt
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Knecht
Sr. Member
Beiträge: 906
Antw:Vaterschaftsurlaub
«
Antwort #2 am:
12.09.2025 20:19 »
Interessant... Wie lange rückwirkend könnte man das ggf. geltend machen?
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Gruenhorn
Full Member
Beiträge: 185
Antw:Vaterschaftsurlaub
«
Antwort #3 am:
12.09.2025 20:45 »
Und weiterhin: wenn man Vaterschaftsurlaub bereits beantragt hatte und dieser schon Anfang des Jahres negativ beschieden wurde, ist der Zug dann aus Sicht des Verwaltungsrechts eh bereits abgefahren?
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danbir
Newbie
Beiträge: 18
Antw:Vaterschaftsurlaub
«
Antwort #4 am:
13.09.2025 09:55 »
Vielen Dank für diesen Hinweis/Beitrag! Mein Antrag auf Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt meiner Tochter im letzten Jahr wurde ruhend gestellt. Da werde ich nochmal nachhaken...
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