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Wasserschaden in der Mietswohnung

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maxlll:
Ich habe in meiner Wohnung einen Wasserschaden.
Bis jetzt ist bekannt, dass die Toilette undicht ist, Wasser ins Mauerwerk sickert und bei mir Schimmel in der Wohnung an der Wand ist. Auch beim Untermieter tropft es durch die Decke und er hat Schimmel

Mein Vermieter will jetzt von mir die Police meiner Hausratversicherung. Angeblich verlangt das seine Gebäudeversicherung.

1. Ich finde das Merkwürdig
2. Will der Vermieter mit seinem Verhalten vielleicht herausfinden, ob ich überhaupt eine Versicherung habe- wenn ich sage, ich gebe sie nicht raus, weiß er ja dass ich eine habe.
3 Will vielleicht die Gebäudeversicherung schauen wie ich versichert bin, damit ein Teil des Schadens auf mich abgewälzt wird?
4 ja ich habe eine Hausratsversicherung, will sie aber ungern meinen Vermieter geben


Gruenhorn:
Steht im Mietvertrag etwas dazu, dass man eine Hausratversicherung haben muss? Wenn nein , würde ich erstmal keinen zwingenden Grund sehen, das Preis zu geben.
Andererseits Frage ich mich, was es schadet dem Vermieter zu helfen den (nicht ganz nachvollziehbaren) Ärger mit seiner Versicherung zu lösen. In der Police stehen wahrscheinlich keine wesentlichen Dinge drin, die der Vermieter nicht bereits kennt.

maxlll:
Beim Einzug habe ich meine Haftpflichtversicherung vorgelegt. Diese Versicherung lege ich ihn jedes Jahr vor, das wurde vereinbart. Eine Hausratsversicherung wurde nicht vereinbart.

ike:

--- Zitat von: maxlll am 13.09.2025 13:31 ---Beim Einzug habe ich meine Haftpflichtversicherung vorgelegt. Diese Versicherung lege ich ihn jedes Jahr vor, das wurde vereinbart. Eine Hausratsversicherung wurde nicht vereinbart.

--- End quote ---

Das mit der Haftpflichtversicherung habe ich mal bei einem nur 3-monatigem Mietverhältnis (bis ich eine eigene Wohnung am Ort hatte) auch gemacht.
Das hat mir die Zahlung einer Kaution erspart und war einfacher wegen der Kürze des Mietverhältnisses praktikabler.

Vielleicht hat der Vermieter in der Eile die zwei Begriffe durcheinandergebracht (Haftpflicht, Hausrat)?

jorgk37:
Andere Situation, klärt evtl. auf, warum die Gebäudeversicherung gerne wissen möchte ob der Mieter eine Hausratsversicherung hat:

Angenommen: Einbruch (oder -sversuch), Schaden an Wohnungstüre einer vermieteten Wohnung.

Den Schaden an der Wohnungstür bezahlt: Die Hausratsversicherung des Mieters.

Wenn nicht vorhanden: Der Vermieter (oder dessen Versicherung, die dieses Risiko abdeckt).
Warum: Eigentümer der Tür ist der Vermieter. Der Vermieter hat die Mietsache so bereitzustellen wie Mietvertraglich vereinbart - also mit funktionierender Wohnungstüre.

So mein Verständnis.

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