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Teilrente - kann mein AG dagegen sein

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KoDo361:
Hallo Schwarmgehirn  :)

ich weiß nicht, wohin ich mich mit meinem Anliegen aufräumen soll/kann... Wir gehören zum TVL Bayern und unsere 'Inhaber' (die genaue Bezeichnung möchte ich hier nicht nennen) sind alle Bundesländer, d.h. das Gremium setzt sich aus jeweils einem Mitglied aus jedem Bundesland zusammen. Meine Regelarbeitszeit endet am 01.10.2027.

Von meinem Rentenberater habe ich erfahren, dass ich spätestens am 31.12. dJ eine Teilrente (99,9%) beantragen und gleichzeitig Vollzeit weiterarbeiten kann. Bei einem kurzen Gespräch unserer PR-Vorsitzenden mit unserem Personalleiter räumte er ein, dass es sein kann, dass die Besitzer nicht zustimmen, wenn es im TVL nicht explizit erwähnt wird (verboten/erlaubt/gefordert), da wir uns ohnehin auf einem maximalen Sparkurs befinden.

Wenn ich das richtig einschätze, fallen für meinen AG keinerlei Mehrkosten an - außer vermutlich eine einmalige Umstellung der Abwicklung. Ich bin wohl die Erste, die Teilrente möchte, aber sicher nicht die Letzte.
Andererseits könnte er mir nach über 40 Jahren Betriebszugehörigkeit einfach nur einen Gefallen tun...

Kann mein AG tatsächlich die Teilrente verhindern oder mich vorzeitig ganz in Rente schicken?

Herzlichen Dank vorab!

MoinMoin:
Nein, dafür fehlt ihm eine Rechtsgrundlage.
Bei einer Vollrente hätte er sogar monetäre Vorteile, wenn du weiter arbeitest, da dann die KV Beiträge sinken.
Bei einer Teilrente bin ich mir noch nicht mal sicher, ob man diese dem AG mitteilen muss.
Aber dazu wird uns bestimmt der liebe Rentenonkel Auskunft geben.

KoDo361:
Ganz herzlichen Dank schon mal und ein ruhiges, entspanntes Wochenende!
VG KoDo  8)

Rentenonkel:
Ich kann mich den Äußerungen von moin moin nur anschließen. Ganz im Gegenteil verbietet der § 41 SGB VI es dem Arbeitgeber sogar, dich alleine aufgrund des vorgezogenen Altersrentenbezug zu kündigen.

Bei einer Teilrente besteht auch keine Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren. Aufgrund der Anforderung der gesonderten Meldung kann er es jedoch dennoch meistens erahnen.

Bei einem Anspruch auf Vollrente könnte man auch schon jetzt die Betriebliche Altersvorsorge aktivieren. Daher will die Entscheidung, ob Vollrente oder Teilrente, wohl überlegt sein. Das ist allerdings eine andere Frage.

KoDo361:
Zuerst mal auch Dir (darf ich Du sagen?), Rentenonkel, meinen herzlichsten Dank aussprechen.

Anfang Oktober habe ich ein weiteres Info-Gespräch mit meinem Rentenberater. Hier wird auch unser PR (Freundin/Kollegin) dabei sein, hauptsächlich, weil es sie als PR auch für die Zukunft interessiert. Wir wollen bis dahin in einem Paper alles, was uns an Fragen einfällt, sammeln.

Deshalb möchte ich gerne nachhaken...

--- Zitat ---Daher will die Entscheidung, ob Vollrente oder Teilrente, wohl überlegt sein. Das ist allerdings eine andere Frage.
--- End quote ---
Nach meiner Information kann ich nur bei Teilrente weiter Vollzeit arbeiten. Ich habe einfach Angst, dass mir das Geld fehlen wird, das mit den Beiträgen der letzten beiden Jahre den Unterschied macht. Ich habe sowohl die 45 Jahre wie auch eine Behinderung, die ich geltend machen könnte.
Ich weiß, dass ich nur einen Punkt von beiden nutzen kann, es aber keinen Unterschied macht, welchen.
Ich weiß auch, dass die VbL erst mit Eintritt in die reguläre Altersrente in Kraft tritt. Da ich aber mit der Teilrente ohnehin 'zwei Einkommen' habe, wäre dieser Punkt für mich zunächst zu vernachlässigen. Liege ich hier falsch?

➺ Was muss ich beachten (Vollrente vs. Teilrente)?
➺ Gibt es eine Software-Empfehlung für die (Teil-)Rentner-Steuererklärung?
➺ Welche Fragen können sonst noch wichtig werden?

Vielen lieben Dank nochmal für deine/eure Mühe und einen schönen, erfolgreichen Tag schon mal  :D

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