Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
Teilrente - kann mein AG dagegen sein
MoinMoin:
Nein, du kannst auch als Vollrentner voll weiter arbeiten.
Du musst es aber deinen AG melden, da die Kasse keine "Lohnfortzahlung" zahlen muss (als wenn du 6 Wochen Krank bist) und deswegen der KV Beitrag sinkt.
Rentenonkel:
Bei der Frage, ob Voll- oder Teilrente, gibt es folgende Dinge zu überlegen:
1.) Vollrente
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
b) Die betriebliche Altersvorsorge im ÖD startet schon zum Zeitpunkt der vorgezogenen Altersrente, ggf. allerdings mit den gleichen Abschlägen
c) Man hat allerdings keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, sofern man länger als 6 Wochen krank ist (Die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen)
d) Wegen c sinkt der Krankenkassenbeitrag für das Gehalt, so hat man etwas mehr "netto" vom "brutto"
e) Man kann für den Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz keine Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zur Rente realisieren
f) Man rutscht durch den Bezug der Betriebsrente in der Steuerprogression leicht nach oben
2.) Teilrente von 99,99 %
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze
b) Die betriebliche Altersvorsorge startet noch nicht
c) Wenn man mehr als sechs Wochen krank ist, nachdem die Altersrente gestartet ist, kann man zusätzlich zur Rente noch Krankengeld von der gesetzlichen KV bekommen
d) Der Krankenkassenbeitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen
e) Man kann für einen begrenzten Zeitraum Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.
f) Man zahlt weniger Steuern, weil man mehr KV Beitrag zahlt und weniger Einnahmen hat
Dennoch hat (1) gegenüber (2) durch die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge erstmal einen finanziellen Vorsprung. Diesen Vorteil kann (2) dadurch kompensieren, dass er in der Zeit zwischen dem Bezug der Teilrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze lange krank wird und über einen längeren Zeitraum Krankengeld erhält.
Ich bin ein Freund von Beispielen. Daher hier mal ein einfaches Beispiel:
möglicher Betriebsrentenanspruch 500 EUR
möglicher Krankengeldanspruch 2000 EUR
(1) bekommt von 65 bis 67 Jahren insgesamt 24 Monate jeweils 500 EUR, also 12.000 EUR (Dazu kommen noch der geringere KV Beitrag, abzüglich etwas mehr Steuern; daher ist die Berechnung etwas ungenau)
(2) bekommt dafür zusätzlich zur Rente monatlich 2000 EUR Krankengeld, sobald er mehr als sechs Wochen krank ist.
(2) hätte somit gegenüber (1) nur dann insgesamt einen finanziellen Vorteil, wenn er in den nächsten 24 Monaten für mehr als 6 Monate Krankengeld bekommen würde. Ausgehend von sechs Wochen Lohnfortzahlung müsste er somit in den nächsten 24 Monaten mindestens 7 1/2 Monate krank sein, nur um bei dem Beispiel auf +-0 zu kommen.
Das ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass man so lange krank wird, aber statistisch dennoch eher unwahrscheinlich.
Anders ausgedrückt: Wenn ein privater Versicherungsvertreter des Vertrauens kommen würde und fragen würde, ob man bereit wäre, eine private Krankentagegeldversicherung im Wert von 65 EUR / Tag für einen monatlichen Beitrag von nur 500 EUR abzuschließen, würde man das tun?
Rentenonkel:
--- Zitat von: KoDo361 am 16.09.2025 08:34 ---Zuerst mal auch Dir (darf ich Du sagen?), Rentenonkel, meinen herzlichsten Dank aussprechen.
--- End quote ---
Du ist vollkommen in Ordnung
--- Zitat von: KoDo361 am 16.09.2025 08:34 ---
Nach meiner Information kann ich nur bei Teilrente weiter Vollzeit arbeiten. Ich habe einfach Angst, dass mir das
Geld fehlen wird, das mit den Beiträgen der letzten beiden Jahre den Unterschied macht. Ich habe sowohl die 45 Jahre wie auch eine Behinderung, die ich geltend machen könnte.
--- End quote ---
Wenn man neben der Rente weiterarbeitet, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente neu berechnet und alle Beiträge, die nach dem ersten Rentenbeginn eingezahlt wurden, kommen ab da rentensteigernd dazu. Die Sorge ist daher unbegründet.
--- Zitat von: KoDo361 am 16.09.2025 08:34 ---
➺ Gibt es eine Software-Empfehlung für die (Teil-)Rentner-Steuererklärung?
Vielen lieben Dank nochmal für deine/eure Mühe und einen schönen, erfolgreichen Tag schon mal :D
--- End quote ---
In jeder gängigen Steuersoftware sollte man auch die Rente als Einkommen eintragen können. Am Ende entscheidet ohnehin die Finanzverwaltung mit ihrer Software. Viel wichtiger als die Software ist eher das, was man da einträgt ;D
--- Zitat von: KoDo361 am 16.09.2025 08:34 ---
➺ Welche Fragen können sonst noch wichtig werden?
--- End quote ---
Wohin mit dem ganzen neugewonnenen Reichtum? Kreuzfahrt? Karibikurlaub? Porsche?
Falls Du keine Ideen hast, lass es mich wissen. Ich habe da eine ganz sichere Sache von einem Scheich, der einen Goldschatz hat und nur ein paar Euronen für den Zoll braucht ... gerne auch per Western Union ;D
KoDo361:
MoinMoin und Rentenonkel, ihr seid der Hammer!! Ganz lieben Dank für so viel Input!
--- Zitat von: Rentenonkel am 16.09.2025 11:31 ---Wohin mit dem ganzen neugewonnenen Reichtum? Kreuzfahrt? Karibikurlaub? Porsche?
--- End quote ---
Kreuzfahrt: kein Interesse | Karibik: war ich schon - Jamaica ;) | Porsche: Nope 8). Sitz zu tief ::)
--- Zitat von: Rentenonkel am 16.09.2025 11:31 ---Falls Du keine Ideen hast, lass es mich wissen.
--- End quote ---
Hab ich! Leider ganz pragmatisch. Ich bin in einer Noch-Staasbedienstetenwohnung. Der Vertrag Eigentümer/BY läuft 2033 aus. D.h. ich habe keine Ahnung, ob ich mir die Wohnung anschließend noch leisten kann (Stichwort: München* :o), da wird es nicht schaden, wenn ich mir ein kleines Polster anlegen kann...
Sollte aber mein Geldbeutel nicht mehr schließen, weiß ich ja jetzt, wer mir helfen kann ;)
* Nur zum Vergleich: Kürzlich wurde Nähe Uni ein WG-Zimmer mit 10m2 für 800€ ausgeschrieben. Das Drama ist: sie kriegen es. Das ist natürlich nicht die Standard-Miete, aber es spiegelt schon die 'Miet-Kultur' = Katastrophe!
KoDo361:
Sorry, wenn ich nochmal nachhake. Antworten verursachen Grübeln ➺ verursacht neue Fragen ➺ verursacht neues Grübeln... :-\
--- Zitat von: Rentenonkel am 15.09.2025 15:28 ---Ganz im Gegenteil verbietet der § 41 SGB VI es dem Arbeitgeber sogar, dich alleine aufgrund des vorgezogenen Altersrentenbezug zu kündigen.
--- End quote ---
Gilt das auch, wenn ich mit der Teilrente quasi zwei Einkommen habe? Der AG könnte ja sagen, mit dem 2. Einkommen brauchen Sie Ihren Lohn ja nicht mehr zwingend...
Und wieder herzlichen Dank vorab!
VG KoDo361
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