Guten Morgen zusammen,
bis 2028 wird die Besoldung an hessischen Grundschulen bekanntermaßen auf A13 für LehrerInnen angeglichen. Welchen Effekt hat das auf die Mitglieder der Schulleitung? Wird aus A13 dann A13Z oder gibt es andere Sprünge wie in Niedersachen?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.