Hallo zusammen,
ich habe meinen Praxisaufstieg vom mD in den gD dieses Jahr abgeschlossen. Aktuell bin ich noch mit A9+Z besoldet und bekomme mit meinen Gehalt die erhöhte Kinderzulage für zwei Kinder. Mit einer Befördeung auf A 10 habe ich ca. 80 Euro netto weniger als mit A 9+Z. Was für mich als Alleinerziehende schon einen Einschnitt bedeutet.
Gibt es jemanden hier in dem Forum, den dieses ebenfalls betrifft und ist es zulässig, dass man nach einem erfolgereichen Aufstieg weniger Geld zu bekommen? Oder gibt es vlt. im Land Regelungen, die einen Besitzstand wahren?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Danke Euch!