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Höhergruppierung 8 (3) in 9a (2) - Auswirkungen jahressonderzahlung?

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PeterMuellerchen:

--- Zitat von: Rowhin am 19.09.2025 10:08 ---Genau. Von der E8/3 in die E9a/2, von der E8/4 in die E9a/3. In beiden Fällen erhältst du zusätzlich einen Garantiebetrag, der sicherstellt, dass du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erhältst.

--- End quote ---
War der Garantiebetrag nicht eine garantierte Erhöhung? Wenn also die neue Stufe nur 4€ mehr geben würde, würde man mindestens den Garantiebetrag erhalten.

Rowhin:

--- Zitat von: PeterMuellerchen am 19.09.2025 21:55 ---
--- Zitat von: Rowhin am 19.09.2025 10:08 ---Genau. Von der E8/3 in die E9a/2, von der E8/4 in die E9a/3. In beiden Fällen erhältst du zusätzlich einen Garantiebetrag, der sicherstellt, dass du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt erhältst.

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War der Garantiebetrag nicht eine garantierte Erhöhung? Wenn also die neue Stufe nur 4€ mehr geben würde, würde man mindestens den Garantiebetrag erhalten.

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Streng genommen ja, da hast du Recht. Die Wirkung ist ähnlich.

Wenn der Gehaltszuwachs brutto unter einem Schwellenwert ist (180 € bei E9 bis E15 und 100€ bei E1 bis E8), bekommt man den Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns. Wenn der Garantiebeträg höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhengruppierung ist, wird der Unterschiedsbetrag als Garantiebetrag gezahlt. Siehe auch.

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