Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.
Folgende Situation:
Dienstherr in Sachsen-Anhalt, KdöR, TVöD VKA
Ich selbst seit über 20 Jahren im ÖD, BL I.
Ich war Sachbearbeiter in E9a bis 09/2022, dann bekam ich aufgrund einer Umstrukturierung ab 10/2022 höherwertige Aufgaben übertragen, mit dem Ziel eine neue, vorher nicht vorhandene Stelle zuschaffen. Seitdem erhalte ich eine Zulage nach 9b.
Jetzt wurde die Stelle neu bewertet und die Aufgaben sind der E 9c zuzuordnen.
Nun meine Fragen zum weiteren Ablauf.
1. Muss diese Stelle neu ausgeschrieben werden, auch wenn "meine" alte Stelle seit 10/2022 nicht mehr vorhanden ist und ich die Aufgaben seitdem wahrnehme?
2. Da es in Sachsen-Anhalt nach der Entgeltordnung keine Ausbildungs-/Prüfungspflicht gibt, gibt es auch die Befreiung hiervon nicht.
Werden die persönlichen Voraussetzungen für eine Stellenausschreibung, z.B. BL II Abschluss, in den Ländern ohne AP-Pflicht nur analog herangezogen, sprich es ist dem Dienstherrn überlassen, welche Voraussetzungen er aufstellt?
3. Die rückwirkende Zulagengewährung reicht nur 6 Monate zurück?
Danke für eure Hilfe.