Autor Thema: Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?  (Read 809 times)

enjoylife85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.

Folgende Situation:
Dienstherr in Sachsen-Anhalt, KdöR, TVöD VKA
Ich selbst seit über 20 Jahren im ÖD, BL I.

Ich war Sachbearbeiter in E9a bis 09/2022, dann bekam ich aufgrund einer Umstrukturierung ab 10/2022 höherwertige Aufgaben übertragen, mit dem Ziel eine neue, vorher nicht vorhandene Stelle zuschaffen. Seitdem erhalte ich eine Zulage nach 9b.
Jetzt wurde die Stelle neu bewertet und die Aufgaben sind der E 9c zuzuordnen.

Nun meine Fragen zum weiteren Ablauf.

1. Muss diese Stelle neu ausgeschrieben werden, auch wenn "meine" alte Stelle seit 10/2022 nicht mehr vorhanden ist und ich die Aufgaben seitdem wahrnehme?

2. Da es in Sachsen-Anhalt nach der Entgeltordnung keine Ausbildungs-/Prüfungspflicht gibt, gibt es auch die Befreiung hiervon nicht.
Werden die persönlichen Voraussetzungen für eine Stellenausschreibung, z.B. BL II Abschluss, in den Ländern ohne AP-Pflicht nur analog herangezogen, sprich es ist dem Dienstherrn überlassen, welche Voraussetzungen er aufstellt?

3. Die rückwirkende Zulagengewährung reicht nur 6 Monate zurück?

Danke für eure Hilfe.



Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 255
Antw:Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?
« Antwort #1 am: 16.09.2025 07:48 »

0. Nach 20 Jahren im öffentlichen Dienst sollte man als Tarifbeschäftigter nicht von seinem Dienstherrn sprechen. ;)

1. Es wird zumindest mancherorts so gehandhabt. Möglicherweise gibt es dazu Vereinbarungen mit dem Personalrat.

2. Die Entgeltordnung regelt die Voraussetzungen für die Eingruppierung, nicht jedoch für die Stellenausschreibungen und Stellenbesetzung bzw. Einstellung. Auch dort, wo die Ausbildungs-/Prüfungspflicht besteht, ist der Arbeitgeber grds. frei in der Entscheidung, welche Anforderungen er definiert. Aus Praktikabilitätsgründen werden die tariflichen Anforderungen jedoch fast überall in die Stellenausschreibungen übernommen. Dort, wo die Ausbildungs-/Prüfungspflicht nicht gilt, werden diese Anforderungen fast überall aufgegriffen, d. h. meistens ein Hochschulabschluss oder zweite Prüfung ab EG 9b. Der Arbeitgeber könnte hiervor abweichen, sofern es keine Dienstvereinbarungen gibt, die dem entgegenstehen.

3. Die tarifliche Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Die Ansprüche müssen jedoch schriftlich geltend gemacht werden. Manche Arbeitgeber sind großzügig und zahlen freiwillig auch für längere Zeiträume nach.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,989
Antw:Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?
« Antwort #2 am: 16.09.2025 08:11 »
zu 1.) Dir wurden die Tätigkeiten (der 9c) doch schon übertragen und du bist somit in der EG9c eingruppiert, sofern es nicht für die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht erfüllst, dann wärest du in der 9b eingruppiert.

zu 2.) irrelevant, da die Tätigkeiten schon übertragen wurden.

zu 3.) Dir steht also das Entgelt der 9c seit 10/22 zu, allerdings hast du nur für die letzten 6 Monate -wegen §37 - einen Anspruch auf das Entgelt.

enjoylife85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?
« Antwort #3 am: 16.09.2025 12:29 »
zu 1.) Dir wurden die Tätigkeiten (der 9c) doch schon übertragen und du bist somit in der EG9c eingruppiert,
sofern es nicht für die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht erfüllst, dann wärest du in der 9b eingruppiert.

zu 2.) irrelevant, da die Tätigkeiten schon übertragen wurden.

zu 3.) Dir steht also das Entgelt der 9c seit 10/22 zu, allerdings hast du nur für die letzten 6 Monate -wegen §37 - einen Anspruch auf das Entgelt.

Danke vorab an alle.

@MoinMoin

Zu deinem Punkt 1, die Voraussetzungen für die Person werden vom AG festgelegt ggf. auch nachträglich?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,989
Antw:Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?
« Antwort #4 am: 16.09.2025 12:46 »
zu 1.) Dir wurden die Tätigkeiten (der 9c) doch schon übertragen und du bist somit in der EG9c eingruppiert,
sofern es nicht für die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht erfüllst, dann wärest du in der 9b eingruppiert.

zu 2.) irrelevant, da die Tätigkeiten schon übertragen wurden.

zu 3.) Dir steht also das Entgelt der 9c seit 10/22 zu, allerdings hast du nur für die letzten 6 Monate -wegen §37 - einen Anspruch auf das Entgelt.

Danke vorab an alle.

@MoinMoin

Zu deinem Punkt 1, die Voraussetzungen für die Person werden vom AG festgelegt ggf. auch nachträglich?
Für die Eingruppierung nicht, die sind in der Entgeltordnung festgelegt und Teil des Tarifvertrages.

enjoylife85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Neue Stellenbeschreibung, -bewertung und dann?
« Antwort #5 am: 16.09.2025 15:36 »
Zitat von: enjoylife85 link=topic=126802.msg420599#msg420599

date=1758018588
zu 1.) Dir wurden die Tätigkeiten (der 9c) doch schon übertragen und du bist somit in der EG9c eingruppiert,
sofern es nicht für die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht erfüllst, dann wärest du in der 9b eingruppiert.

zu 2.) irrelevant, da die Tätigkeiten schon übertragen wurden.

zu 3.) Dir steht also das Entgelt der 9c seit 10/22 zu, allerdings hast du nur für die letzten 6 Monate -wegen §37 - einen Anspruch auf das Entgelt.

Danke vorab an alle.

@MoinMoin

Zu deinem Punkt 1, die Voraussetzungen für die Person werden vom AG festgelegt ggf. auch nachträglich?
Für die Eingruppierung nicht, die sind in der Entgeltordnung festgelegt und Teil des Tarifvertrages.

Lese ich die EO richtig und für EG 9c wird nicht explizit eine neue Anforderung an die Person beschrieben, sondern Bezug auf die Voraussetzungen der EG 9b genommen?

Da ich ja die Voraussetzungen der 9b Nr. 1 nicht erfülle, würde die Möglichkeit über Nr. 2 bestehen und eine Eingruppierung in 9c möglich sein?

Ich frage deshalb genauer nach, da unser Personalamt in Bezug auf Tarifrecht etwas dünn aufgestellt ist.