Autor Thema: Krankengeldzuschuss  (Read 1369 times)

Wolke90

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Krankengeldzuschuss
« am: 26.09.2025 12:57 »
Hallo zusammen.
Ich bin seit knapp einer Woche im Krankengeld. Online habe ich gefunden, dass das Krankengeld vom Arbeitgeber bis zum letzten Nettoentgelt aufgestockt wird. Ist das auch so, wenn man kein Beamter ist? Ich bin Ergotherapeutin im öffentlichen Dienst (TVÖD, Entgeltgruppe 9a). Wenn man es erhält, kommt es zeitversetzt?

Danke. Da ich diesen Fall noch nie hatte, kenn ich mich nicht aus. Und der Personalrat von meiner Einrichtung weiß angeblich darüber auch nichts.

I am fine

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 26.09.2025 13:06 »
Hallo,

ja, der Zuschuss gilt auch für dich. Leider bekomme ich den Link hier nicht reinkopiert, aber googele mal §22 TVöD, da findest du alle Infos.

Wann gezahlt wird, weiß ich nicht. Das wird auch überall anders sein.

Was ist das für ein Personalrat?!

Gute Besserung!
« Last Edit: 26.09.2025 13:14 von I am fine »

cyrix42

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #2 am: 26.09.2025 13:23 »
Beachte: Der Krankengeldzuschuss deckt den Unterschied zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt ab; vom Bruttokrankengeld gehen aber noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Man erhält also weiterhin weniger als das Nettoentgelt ausgezahlt. (Weiterhin läuft auch der AN-Anteil zur VBL weiter.) Der ausgezahlte Krankengeldzuschuss kann also durchaus recht gering oder auch gar nicht vorhanden sein.

Nilpferdelfe

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Antw:Krankengeldzuschuss
« Antwort #3 am: 26.09.2025 13:58 »
Während des ersten Jahres der Beschäftigung besteht allerdings kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss.