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Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II

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Aktenstapel:
Hallo zusammen,

ich konnte leider noch nicht zuverlässig in Erfahrung bringen, wie mit der Stufeneinteilung nach Absolvierung des Verwaltungslehrganges II verfahren wird und benötige daher Hilfe.

Im Juni 2023 beendete ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in einer NRW-Kommune und konnte meine aktuelle Stelle (eingestuft in E9b) besetzen. Hierfür begann ich im Oktober 2023 den Verwaltungslehrgang II.
Hier erhielt ich Entgeltgruppe E9a, Stufe 1 mit Zulage zu E9b.

Nach einem Jahr, im Juni 2024, erfolgte der erste Stufenaufstieg in Stufe 2, welcher jedoch nicht in E9b bzw. E9a mit Zulage zu E9b erfolgen konnte, da der Verwaltungslehrgang II nicht beendet war/ist.
Entsprechend wurde ich in Stufe 2 der Entgeltgruppe E9a eingestuft und die Zulage entfiel.

Voraussichtlich werde ich im März 2026 den Verwaltungslehrgang II abschließen und folglich in Entgeltgruppe E9b eingestuft.

Meine Frage wäre nun, wie mit der Stufenzuordnung umgegangen wird?
Müsste ich die Stufe 2 nochmal von vorne beginnen oder kann kann im Juni 2026 eine Einstufung in Stufe 3 der Entgeltgruppe E9b erfolgen?

Stufe 1 - 06/2023 E9a + Zulage zu E9b
Stufe 2 - 06/2024 E9a
Stufe 3 - ?

Für eine Auflösung wäre ich sehr dankbar.

ich1974:
Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

Aktenstapel:

--- Zitat von: ich1974 am 17.09.2025 13:45 ---Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

--- End quote ---

Der Wegfall der Zulage zu E9b Stufe 2 wurde wie folgt begründet: "Findet während der Absolvierung eines Verwaltungslehrgangs ein Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe, in der Beschäftigte bislang eingruppiert sind, statt, führt dies zu einer Reduzierung der persönlichen Zulage nach Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA.".

Dies geht wohl aus dem Urteil vom 8. Dezember 2022 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Aktenzeichen 5 Sa 39/22 hervor.

Die Höhergruppierung zu E9b wird wohl gleich nach Absolvierung des Lehrgangs, also im März 2026, erfolgen. Wüsste aktuell nicht, warum dies erst im Juni 2026 geschehen soll  :-\

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