Autor Thema: Rechtsgrungdlagen geändert - Muss Satzung geändert werden? Nichtigkeit?  (Read 100 times)

kraemerchen

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Servus,

bei uns bestehen noch Satzungen von Anfang der 2000er-Jahre, die sich z. B. auf die HGO und das KAG in deren älteren Fassungen beziehen.

Nun haben sich aber z. B. die HGO und das KAG in den §§ geändert, auf die sich diese Satzungen beziehen.

Es geht mir nicht um Änderungen, wie z. B. von "Erlaß" zu "Erlass".

Wie steht es z. B. um Änderungen von z. B.

"Anstellung ... von Angestellten"

zu

"Einstellung ... von Angestellten"

"Ausgaben"

zu

"Aufwendungen und Auszahlungen"

"Jahresrechnung"

zu

"Jahresabschluss"

"die Beteiligung"

zu

"eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligug von größerer Bedeutung"

?

Wie verhält es sich auch, wenn in den geänderten Rechtsgrundlagen neue §§ stehen, auf die sich die Satzung beziehen müsste und/oder die Satzung hat sich schon bzgl. der Rechtsgrundlagen in deren veralteten Fassungen nicht immer auf alle relevante §§ bezogen?

Wäre dann die Satzung nichtig oder nicht rechtmäßig?

Danke.

LG



Umlauf

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Laienhaft würde ich sagen, dass man im Fall der Fälle klären müsste, wann der Verweis reingekommen ist. Dann bräuchte man die Fassung der Verweisgrundlage zum Zeitpunkt des Verweises. Nichtig wird das ganze dadurch nicht unbedingt.

Deswegen schreibt man bei Verweisen auch einen Standhinweis mit rein.
In etwas so: Rechtsnorm, die zuletzt durch … geändert worden ist.

Aber ich bin Laie.

carriegross

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Hmmm ... mWn

wäre eine Satzung, die sich auf die §§ 1, 2, 3 HGO in der Fassung vom 1.1.1991 zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.2.2002

automatisch nichtig, wenn es die

HGO in der Fassung vom 3.3.2013 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.4.2024)

gibt.

Entscheidend ist also: liegt das Fassungsdatum der entsprechenden Rechtsgrundlage nach dem letzten Änderungsdatum der Rechtsgrundlage, auf dem sich die Satzung bezieht, ist die Satzung nichtig.

Oder?