Servus,
bei uns bestehen noch Satzungen von Anfang der 2000er-Jahre, die sich z. B. auf die HGO und das KAG in deren älteren Fassungen beziehen.
Nun haben sich aber z. B. die HGO und das KAG in den §§ geändert, auf die sich diese Satzungen beziehen.
Es geht mir nicht um Änderungen, wie z. B. von "Erlaß" zu "Erlass".
Wie steht es z. B. um Änderungen von z. B.
"Anstellung ... von Angestellten"
zu
"Einstellung ... von Angestellten"
"Ausgaben"
zu
"Aufwendungen und Auszahlungen"
"Jahresrechnung"
zu
"Jahresabschluss"
"die Beteiligung"
zu
"eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligug von größerer Bedeutung"
?
Wie verhält es sich auch, wenn in den geänderten Rechtsgrundlagen neue §§ stehen, auf die sich die Satzung beziehen müsste und/oder die Satzung hat sich schon bzgl. der Rechtsgrundlagen in deren veralteten Fassungen nicht immer auf alle relevante §§ bezogen?
Wäre dann die Satzung nichtig oder nicht rechtmäßig?
Danke.
LG