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E10 oder E11 ohne Studium möglich?

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Modulo:
Guten Tag, ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker abgeschlossen und bin seit 3,5 Jahren im IT-Bereich in Bayern in der Entgeltgruppe E9 eingruppiert. Nach Einschätzung meiner Führungskraft entsprechen meine derzeitigen Aufgaben jedoch dem Tätigkeitsmerkmal einer E11-Stelle.

Die Personalabteilung teilte mir mit, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei, da hierfür zwingend ein abgeschlossenes Studium erforderlich sei. Eine entsprechende Regelung konnte ich bisher jedoch nicht in den Bestimmungen des TVöD finden.

Daher meine Frage: Ist es korrekt, dass ab Entgeltgruppe E10 grundsätzlich ein Studium vorausgesetzt wird, oder kann eine Höhergruppierung auch auf Grundlage gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgen?

Vielen Dank im Vorsus!

Johann:

--- Zitat ---2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
1
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen.
3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall
ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.
--- End quote ---
TVöD VKA Seite 54, oben. (TVöD-V: https://www.vka.de/tarifvertraege/tvoed)

Wenn deine Tätigkeiten also eine E11 rechtfertigen würden, diese aber ein Studium voraussetzen, kannst du trotzdem die E10 erhalten.

cUmydQGVF5pEdG:
Wenn deine Tätigkeiten die EG 11 hergeben, hast du die auch zu bekommen, die Informationstechnik wird getrennt bewertet und dort gibt es die Fallgruppe 2, mit der jeder selbst ohne Ausbildung bis in die EG 13 kann. Was Johann schreibt, ist in deinem Fall nicht zutreffend.

https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf



Vielen Personalabteilungen ist das leider nicht bewusst und schieben einen in die gleiche Schublade wie den 08/15 Verwaltungsmenschen...

Ich musste das meinem Personalamt auch erst erklären. Bin Quereinsteiger IT mit Handwerksausbildung, mittlerweile auch in der 11.

lianeseis:
Bin auch in Bayern in einer Kommune IT-ler (ohne Studium, nur Ausbildung) und wurde am Anfang mit E9b eingruppiert.
Nach zwei Jahren haben sich meine Aufgaben anders verteilt und ich habe eine neue Stellenbeschreibung angefertigt und bin somit nun E10.

Johann:

--- Zitat von: cUmydQGVF5pEdG am 17.09.2025 15:54 ---Was Johann schreibt, ist in deinem Fall nicht zutreffend.

--- End quote ---
An sich ist das, was ich geschrieben habe, immer zutreffend. Wenn Voraussetzungen in der Person vorliegen, kann man die Tätigkeit auch wahrnehmen, ohne dass diese vorliegen. Man wird entsprechend niedriger eingruppiert.

Du hast insoweit recht, dass es in der Fallgruppe 2 keine Voraussetzung in der Person in dem Sinne gibt, dass ein Hochschulstudium vorausgesetzt wäre. Insofern besteht keine Notwendigkeit, die Höhergruppierung mit einer niedrigeren Entgeltgruppe vorzunehmen.

---

In der Zwischenzeit wurden auf der oben verlinkten Seite übrigens die Dateien ausgetauscht und umbenannt. Statt TVöD-V und Seite 54 oben, ist es jetzt TVöD, Allgemeiner Teil und Seite 57 unten.

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