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Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit

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Benutzer680:
Hallo,

zählt die Zeit des duales Studiums (Ausbildungsvertrag mit AG) zur Betriebszugehörigkeit und hat damit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist? Im diesem Fall würde dies darüber entscheiden, ob man über oder unter den 5 Jahren liegt.

Zudem gab es zwischen Studienabschluss (automatisches Ende des Ausbildungsvertrages) und der anschließenden Anstellung eine Zeit von drei Monaten in der der MA nicht beim AG angestellt war (der MA wollte eine Pause und war in dieser Zeit offiziell arbeitslos).

Vielen Dank vorab.

PeterMuellerchen:
Wenn der Ausbildungsvertrag in einen Arbeitsvertrag übergegangen wäre, würde es mit zur Betriebszugehörigkeit gezählt. Durch die Unterbrechung aber leider nichtmehr.

gyod1985:
Ausbildungszeiten zählen nicht zur Beschäftigungszeit. Das war nur auf Antrag zu BAT-Zeiten möglich

entrycrucial:
Für die Berechnung Ihrer gesetzlichen Kündigungsfrist wird Ihr Arbeitgeber Ihre Dienstzeit höchstwahrscheinlich ab dem Beginn Ihres nächsten Arbeitsvertrags anrechnen. Beginnt Ihr Arbeitsvertrag also nach einer dreimonatigen Unterbrechung, beginnt Ihre Dienstzeit ab diesem Datum. Das bedeutet, dass Sie innerhalb Ihrer Kündigungsfrist weniger als fünf Dienstjahre absolviert haben.

cyrix42:
Die Aussage von entrycrucial ist falsch — es zählen laut TV-L §34 Absatz (3) Satz 1 explizit auch dann Arbeitszeiten beim gleichen Arbeitgeber „ , auch wenn sie unterbrochen ist“.

Ansonsten ist für die eigentliche Frage die Antwort von gyod1985 zielführend: Ausbildungszeiten sind keine Beschäftigungszeiten im Sinne des TV-L, zählen also hier nicht mit.

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