Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit

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fair:
Jep, außerdem ist mit der Unterbrechung aber sowas wie Sonderurlaub gemeint und nicht das Ende eines befristeten Vertrags, dann arbeitslos dann neuer Vertrag. In dem Fall würde es nicht zusammen zählen.

gyod1985:
Selbstverständlich würde es zählen.
Satz 1 ist doch nicht schwer zu verstehen.

fair:
Ok, gut zu wissen. Ich hatte noch die strenge Regelung für den Fall des Wechsels des Arbeitsgebers im Hinterkopf (wo es zwingend exakt nahtlos sein muss und auch nur der letzte Arbeitgeber zählt und nicht was wiederum davor war), siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=126174.30
Dann ist es ja umso besser, dass immerhin innerhalb eines Arbeitgebers auch länger zurückliegende frühere Tätigkeiten mit dazu zählen. Das ist ja beispielsweise für einen etwaigen Krankengeldzuschuss relevant.

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