Autor Thema: PKV Öffnungsaktion - Bei Antragstellung Patientenakte mit einreichen?  (Read 622 times)

Herzog

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Hallo zusammen,

mal wieder ein Thema zur Öffnungsaktion... Ich habe hier schon viel gelesen, aber zu meiner spezifische Frage noch nichts gefunden.

Ausgangssituation:
-Verbeamtung Bund zum 01.01.26 (direkt auf Lebenszeit)
-Anonyme Risikoanfragen über Makler bereits gestellt: Keine Angebote erhalten
-Somit bleibt nur noch die Öffnungsaktion

Die Tarife der an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer habe ich bereits verglichen. Da die Beihilfe des Bundes Krankenhaus-Wahlleistungen (2-Bett-Zimmer, "Privatarzt") übernimmt, sind diese Leistungen glücklicherweise auch in den Tarifen enthalten (über die entsprechenden Bausteine).

Im Ergebnis fallen die Leistungsunterschiede eher gering aus. Etwa bei Kurleistungen oder Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Leistungen über GÖA zahlt nur die Barmenia. In meiner näheren Auswahl sind nun Barmenia, Debeka, VKB, HUK. Welche es wird, weiß ich aktuell noch nicht.

Zur eigentlichen Frage: Wenn ich über die Öffnungsaktion beitrete und ohnehin einen Zuschlag von 30% zahlen werde, könnte ich meine Patientenakte (Auszug der GKV) direkt mit einreichen, oder? Dann kann mir der Versicherer in keinem Fall vorwerfen, die Anzeigepflicht verletzt zu haben und ich könnte mir etwaigen Ärger ersparen.
Auf https://www.tarifoeffnung.de/ wird dieses Vorgehen in einem Video empfohlen. Anderswo habe ich davon bislang jedoch nichts gehört.

Gibt es aus eurer Sicht Argumente dagegen?

Beste Grüße

railjet

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Hallo zusammen,

mal wieder ein Thema zur Öffnungsaktion... Ich habe hier schon viel gelesen, aber zu meiner spezifische Frage noch nichts gefunden.

Ausgangssituation:
-Verbeamtung Bund zum 01.01.26 (direkt auf Lebenszeit)
-Anonyme Risikoanfragen über Makler bereits gestellt: Keine Angebote erhalten
-Somit bleibt nur noch die Öffnungsaktion

Die Tarife der an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer habe ich bereits verglichen. Da die Beihilfe des Bundes Krankenhaus-Wahlleistungen (2-Bett-Zimmer, "Privatarzt") übernimmt, sind diese Leistungen glücklicherweise auch in den Tarifen enthalten (über die entsprechenden Bausteine).

Im Ergebnis fallen die Leistungsunterschiede eher gering aus. Etwa bei Kurleistungen oder Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Leistungen über GÖA zahlt nur die Barmenia. In meiner näheren Auswahl sind nun Barmenia, Debeka, VKB, HUK. Welche es wird, weiß ich aktuell noch nicht.

Zur eigentlichen Frage: Wenn ich über die Öffnungsaktion beitrete und ohnehin einen Zuschlag von 30% zahlen werde, könnte ich meine Patientenakte (Auszug der GKV) direkt mit einreichen, oder? Dann kann mir der Versicherer in keinem Fall vorwerfen, die Anzeigepflicht verletzt zu haben und ich könnte mir etwaigen Ärger ersparen.
Auf https://www.tarifoeffnung.de/ wird dieses Vorgehen in einem Video empfohlen. Anderswo habe ich davon bislang jedoch nichts gehört.

Gibt es aus eurer Sicht Argumente dagegen?

Beste Grüße

Das Klingt nach einer guten Idee solange hier wirklich alles gespeichert ist. Wenn weitere Fachärzte behandelt haben zur Sicherheit deren Akten auch mit einreichen.
Die Policierung dauert natürlich entsprechend lange, dafür bist du sofort sicher und nicht erst nach den üblichen 10 Jahren