Werte Gemeinde,
mich interessiert folgende Frage:
Ist es mit dem Leistungsprinzip vereinbar, dass Beamt*innen mit Kindern (ab 2) eine höhere Bruttobesoldung erhalten als der Vorgesetzte, der eine Besoldungsgruppe höher besoldet wird. Was ist die Meinung der geschätzten Foristen? Diese interessiert mich, damit ich nicht umsonst zum Anwalt renne. Von den bayerischen Beamtenverbänden erwarte ich mir hier keine Unterstützung.
Ich bin gespannt!
Danke!
Beste Grüße
SchmidtSchnauze