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Erwerbsminderungsrente und die VBL

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Maikäfer:

--- Zitat von: clarion am 26.09.2025 23:21 ---Die Rente bekommst Du rückwirkend,  müsstest aber im Gegenzug Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zurück zahlen.

--- End quote ---

Betrifft das auch die Betriebsrente? Also geht das, was ich rückwirkend bekomme, an die Krankenkasse bzw. Arge? Oder betrifft das nur die Rente der DRV?

Rentenonkel:

--- Zitat von: Maikäfer am 26.09.2025 23:52 ---
Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

--- End quote ---

Wie ich es bereits geschrieben habe geht es bei dem Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung darum, ob man zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rente bei der DRV startet, bereits die 60 Monate voll hat. Nur dann sind die Voraussetzungen der Betriebsrente bei Erwerbsminderung erfüllt.

Bei der Frage der (späteren) Altersrente wird erneut geprüft, ob es gelungen ist, bis zu dem Zeitpunkt die 60 Monate zu erfüllen. Dabei zählen dann auch die Zeiten mit, in denen der Arbeitgeber zunächst auch über den ursprünglichen Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente weiter Beiträge eingezahlt hat.

So kann es sein, dass zwar die 60 Monate für die Altersrente durch das Krankengeld erfüllt sind (und das zeigt dir auch das VBL Konto an), nicht aber die 60 Monate für eine Erwerbsminderungsrente, weil der Rentenbeginn der Rente der DRV in der Vergangenheit liegt und so die Monate nach dem Rentenbeginn der DRV Rente wieder raus gerechnet werden müssen.

Die zweite Frage kann ich Dir nicht belastbar beantworten. Selbst wenn das so wäre, müsstest Du, wie bereits von clarion erwähnt, mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur klären, ob Du dort davon nicht etwas zurück zahlen müsstest.

Maikäfer:

--- Zitat von: Rentenonkel am 29.09.2025 08:36 ---
--- Zitat von: Maikäfer am 26.09.2025 23:52 ---
Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

--- End quote ---

Wie ich es bereits geschrieben habe geht es bei dem Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung darum, ob man zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rente bei der DRV startet, bereits die 60 Monate voll hat. Nur dann sind die Voraussetzungen der Betriebsrente bei Erwerbsminderung erfüllt.

Bei der Frage der (späteren) Altersrente wird erneut geprüft, ob es gelungen ist, bis zu dem Zeitpunkt die 60 Monate zu erfüllen. Dabei zählen dann auch die Zeiten mit, in denen der Arbeitgeber zunächst auch über den ursprünglichen Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente weiter Beiträge eingezahlt hat.

So kann es sein, dass zwar die 60 Monate für die Altersrente durch das Krankengeld erfüllt sind (und das zeigt dir auch das VBL Konto an), nicht aber die 60 Monate für eine Erwerbsminderungsrente, weil der Rentenbeginn der Rente der DRV in der Vergangenheit liegt und so die Monate nach dem Rentenbeginn der DRV Rente wieder raus gerechnet werden müssen.

Die zweite Frage kann ich Dir nicht belastbar beantworten. Selbst wenn das so wäre, müsstest Du, wie bereits von clarion erwähnt, mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur klären, ob Du dort davon nicht etwas zurück zahlen müsstest.

--- End quote ---

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich werde abwarten, was die VBL zu meinem Antrag sagt und danach alles weitere mit Arge etc abklären. :)

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