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Erwerbsminderungsrente und die VBL

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Johann:

--- Zitat von: Maikäfer am 25.09.2025 21:10 ---Eine Frage habe ich noch: wird durch die VBL nochmal ein ärztliches Gutachten veranlasst? Oder reicht es, dass die DRV mir die befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt hat?

--- End quote ---
Die VBL zahlt, wenn die DRV zahlt bzw. den Bescheid übersandt hat. Ohne eigene Prüfung.

Maikäfer:

--- Zitat von: Johann am 25.09.2025 21:25 ---
--- Zitat von: Maikäfer am 25.09.2025 21:10 ---Eine Frage habe ich noch: wird durch die VBL nochmal ein ärztliches Gutachten veranlasst? Oder reicht es, dass die DRV mir die befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt hat?

--- End quote ---
Die VBL zahlt, wenn die DRV zahlt bzw. den Bescheid übersandt hat. Ohne eigene Prüfung.

--- End quote ---

Vielen Dank!
Das sind gute Neuigkeiten. Das Verfahren der DRV war echt langwierig, da bin ich froh, dass das nicht noch einmal von vorne losgeht.

Rentenonkel:
Zu Frage 1:

Hier kommt es auf die Details an:

Einen Anspruch auf VBL Rente hat man dann, wenn man im Leistungsfall, also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Rente wegen Erwerbsminderung, bereits 60 Monate hat. Diese 60 Monate waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt.

Eine Beitragserstattung kommt auch nicht in Betracht, da

a) bei einer befristeten Rente das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, man also grundsätzlich noch gar nicht aus dem ÖD ausgeschieden ist und

b) durch die Monate, in denen nach Eintritt des Versicherungsfalles noch Beiträge (zum Beispiel wegen Krankengeld) eingezahlt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt die 60 Monate erfüllt sein dürften. Daraus kann man dann, sobald man eine Altersrente hat, einen Anspruch realisieren.

zu Frage 2: Grundsätzlich innerhalb von drei Kalendermonaten nach Rentenbeginn, danach startet die Rente erst in dem Monat, in dem sie beantragt wurde

zu Frage 3: Durch die Hochrechnung der Rente wirkt sich der Bezug der VBL Rente während einer Erwerbsminderung für die Berechnung der späteren Altersrente rentensteigernd aus, da der Rentenbezug selbst als anrechenbare Zeit anerkannt wird. Der Verzicht auf die Rente würde daher bedeuten, dass man nicht nur jetzt, sondern auch bei der späteren Altersrente tatsächlich weniger Geld hätte.

Maikäfer:

--- Zitat von: Rentenonkel am 26.09.2025 07:57 ---Zu Frage 1:

Hier kommt es auf die Details an:

Einen Anspruch auf VBL Rente hat man dann, wenn man im Leistungsfall, also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Rente wegen Erwerbsminderung, bereits 60 Monate hat. Diese 60 Monate waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt.

Eine Beitragserstattung kommt auch nicht in Betracht, da

a) bei einer befristeten Rente das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, man also grundsätzlich noch gar nicht aus dem ÖD ausgeschieden ist und

b) durch die Monate, in denen nach Eintritt des Versicherungsfalles noch Beiträge (zum Beispiel wegen Krankengeld) eingezahlt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt die 60 Monate erfüllt sein dürften. Daraus kann man dann, sobald man eine Altersrente hat, einen Anspruch realisieren.

zu Frage 2: Grundsätzlich innerhalb von drei Kalendermonaten nach Rentenbeginn, danach startet die Rente erst in dem Monat, in dem sie beantragt wurde

zu Frage 3: Durch die Hochrechnung der Rente wirkt sich der Bezug der VBL Rente während einer Erwerbsminderung für die Berechnung der späteren Altersrente rentensteigernd aus, da der Rentenbezug selbst als anrechenbare Zeit anerkannt wird. Der Verzicht auf die Rente würde daher bedeuten, dass man nicht nur jetzt, sondern auch bei der späteren Altersrente tatsächlich weniger Geld hätte.

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Danke für die ausführliche Antwort!

Ich muss nochmal nachfragen: also zählen die Monate, die mein Arbeitgeber während des Krankengeldes noch Beiträge gezahlt hat nicht in die 60 Monate rein? Ich habe mich bei der VBL angemeldet und mir wird tatsächlich etwas von knapp über 60 Monate angezeigt.
Ich habe den Antrag jetzt einfach mal auf gut Glück gestellt und schaue, was dabei rumkommt.

Zweite Frage: sagen, wir ich habe tatsächlich haarscharf die 60 Monate voll und bekomme die Rente. Der Rentenbeginn wurde ja rückwirkend festgelegt und dadurch sind die 3 Monate nach Rentenbeginn schon lange verstrichen gewesen, als ich den Bescheid überhaupt bekommen habe und von der Rente erfahren habe. Zählen die 3 Monate nochmal neu nach Zustellung des Bescheids? Oder anders gefragt: habe ich Chancen, dass ich eine Rückzahlung der Rente ab dem rückwirkenden Beginn im Dez 24 bekomme?

Vielen Dank im Voraus!

clarion:
Die Rente bekommst Du rückwirkend,  müsstest aber im Gegenzug Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zurück zahlen.

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