Beamte und Soldaten > Beamte Bayern
Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
Michael12345:
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.
Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.
Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.
Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.
Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?
Viele Grüße
railjet:
--- Zitat von: Michael12345 am 21.09.2025 12:03 ---Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.
Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.
Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.
Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.
Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?
Viele Grüße
--- End quote ---
Über die Nachversicherung werden Sie mit Personen gleichgestellt, für die während ihrer Beschäftigung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden.
Das LfF entrichtet nachträglich für Ihre Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
bzw. an eine berufsständische Versorgungseinrichtung, wenn kein
Aufschubgrund vorliegt.
Das Land trägt die Beiträge alleine
Zu beachten ist: Es werden keine Beiträge zur Zusatzversorgung nachversichert.
§181 SGB VI
Organisator:
--- Zitat von: Michael12345 am 21.09.2025 12:03 ---Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.
Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.
Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.
Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.
Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?
Viele Grüße
--- End quote ---
Gleiche Anzahl - der ehemalige Dienstherr trägt die AG und AN-Anteile; also knapp 20 % von 5.000 €.
Rentenonkel:
Die Nachversicherung erfolgt vom Bruttogehalt und der Dienstherr trägt Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.
Allerdings hat der Beamte im Vergleich zum Tarifbeschäftigten ein geringeres Bruttogehalt. Auch wird er nicht in der betrieblichen Altersvorsorge nachversichert.
So gibt es nicht nur ein Delta zu der bisherigen Versorgung, sondern auch zu vergleichbaren Anwartschaften derjenigen, die die ganze Zeit Tarifbeschäftigte waren.
Michael12345:
Hm interessant.
Naja wenn man E13 mit A13 vergleicht, hat der Beamte ein höheres Bruttogehalt bis E13 Stufe 3.
Brutto Lohnzettel:
E13 Stufe1: 4630€
E13 Stufe2: 4970€
E13 Stufe3: 5220€
E13 Stufe4: 5713€
A13 Stufe 5: 5250€
A13 Stufe 6: 5460€
______________________
Erst ab Stufe 4 wird es mehr.
Meines Wissens zählen für die Rentenpunkte die Angaben auf dem Lohnzettel ( Arbeitnehmerbrutto 5220€ E13 Stufe 3) und nicht die Aufwendungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberbrutto also ca. 6500€). Das Arbeitgeber-Brutto ist zwar deutlich höher, zählt aber nicht für die Rentenpunkte.
Mir wurde in der Personalabteilung kommuniziert, dass der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Vielleicht war das nur eine Ungenauigkeit. Letztendlich zählen meines Wissens für die Rentenpunkte das Brutto, welches auf dem Lohnzettel steht (5220€ und nicht die 6500€), also die obige Tabelle. Also eigentlich egal was der Dienstherr einzahlt entscheident ist das Brutto auf dem Lohnzettel (E13 erstes Jahr 4630€, nach einem Jahr 4970€, nach zwei weiteren Jahren 5220€). Was bedeutet, dass der Beamte durch die Nachversicherung nach 6 jahren mehr Rentenpunkte hat als der Tarifbeschäftigte. Vorausgesetzt man ist frischer Absolvent, steigt also mit Stufe1 E13 oder Stufe 5 A13 ein.
Ist vll ein Spezialfall für Mitarbeiter auf Zeit an einer Uni.
Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich darum, mich zu korrigieren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version