Beamte und Soldaten > Beamte Bayern
Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
			Michael12345:
			
			sry für den doppelpost, da lief was schief.
		
			railjet:
			
			
--- Zitat von: Michael12345 am 22.09.2025 13:08 ---Hm interessant.
Naja wenn man E13 mit A13 vergleicht, hat der Beamte ein höheres Bruttogehalt bis E13 Stufe 3.
Brutto Lohnzettel:
E13 Stufe1: 4630€ 
E13 Stufe2: 4970€
E13 Stufe3: 5220€
E13 Stufe4: 5713€
A13 Stufe 5: 5250€
A13 Stufe 6: 5460€
______________________
Erst ab Stufe 4 wird es mehr.
Meines Wissens zählen für die Rentenpunkte die Angaben auf dem Lohnzettel ( Arbeitnehmerbrutto 5220€ E13 Stufe 3) und nicht die Aufwendungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberbrutto also ca. 6500€). Das Arbeitgeber-Brutto ist zwar deutlich höher, zählt aber nicht für die Rentenpunkte.
Mir wurde in der Personalabteilung kommuniziert, dass der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Vielleicht war das nur eine Ungenauigkeit. Letztendlich zählen meines Wissens für die Rentenpunkte das Brutto, welches auf dem Lohnzettel steht (5220€ und nicht die 6500€), also die obige Tabelle. Also eigentlich egal was der Dienstherr einzahlt entscheident ist das Brutto auf dem Lohnzettel (E13 erstes Jahr 4630€, nach einem Jahr 4970€, nach zwei weiteren Jahren 5220€). Was bedeutet, dass der Beamte durch die Nachversicherung nach 6 jahren mehr Rentenpunkte hat als der Tarifbeschäftigte. Vorausgesetzt man ist frischer Absolvent, steigt also mit Stufe1 E13 oder Stufe 5 A13 ein.
Ist vll ein Spezialfall für Mitarbeiter auf Zeit an einer Uni.
Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich darum, mich zu korrigieren.
--- End quote ---
Der Angestellte erhält zusätzlich noch VBL Arbeitgeberanteile. Aber der Beamte erhält in Bayern in A13 mehr Weihnachtsgeld als der Angestellte außerdem müssen auch Dinge wie der Familien und Ortszuschlag und die Strukturzulage berücksichtigt werden.
Im Endeffekt wird es Zeit, dass in Bayern eine Altersgeldregelung eingeführt wird. Auch in Hinblick auf solche Situationen mit Beamten auf Zeit
		
			Michael12345:
			
			Klar, Tarifbeschäftigte bekommen den VBL-Anteil des Arbeitgebers. Das führt aber dazu, dass die VBL auch vom Arbeitnehmer abgezogen wird (Einzahlen tut ja nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der Arbeitnehmer). Zusätzlich führt das zu einer Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Bruttos (durch den Arbeitgeberbeitrag) und der Arbeitnehmer muss mehr Rente-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Er muss mehr GKV zahlen ohne Gegenleistung. Das macht ca. 140 € weniger Netto im Monat als ohne VBL. (VBL-klassik) E13 Stufe 3. 
Klar bekommt man Rente, aber will man sich darauf verlassen? Wenn die VBL Pleite ist dann gibts nichts. Umlagesysteme führen leider meist in ein Schneeballsytem. Würde man z.B. die Beschäftigten im Öffentlichendienst halbieren (digitalisierung), wer zahlt dann noch VBL? Also müsste der Staat einspringen, oder gekürzt werden.
Würde man das Geld den Leuten lasse, hätte sie mehr davon, weil man es sinnvoll anlegen kann.
		
			ich1974:
			
			Erfolgt die Nachversicherung aufgrund der letzten Besoldung? Oder wie es richtig sein müsste aufgrund der durchlaufenen Ämter und deren Besoldung: z.B. zwei Jahre A9, zwei Jahre A10, drei Jahre A11 sprich die Nachversicherung erfolgt vom jeweiligen Jahreseinkommen zum jeweiligen Beitragssatz.
		
			railjet:
			
			
--- Zitat von: ich1974 am 23.09.2025 13:28 ---Erfolgt die Nachversicherung aufgrund der letzten Besoldung? Oder wie es richtig sein müsste aufgrund der durchlaufenen Ämter und deren Besoldung: z.B. zwei Jahre A9, zwei Jahre A10, drei Jahre A11 sprich die Nachversicherung erfolgt vom jeweiligen Jahreseinkommen zum jeweiligen Beitragssatz.
--- End quote ---
Die Nachversicherung führt dazu, dass die Beamten so gestellt werden, als ob sie bereits während der Beamtentätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen wären. Die rentenrechtlichen Ansprüche richten sich fortan nach Rentenrecht. 
Im Prinzip wird die höhe der Bruttobesoldung für das jeweilige Jahr als Grundlage genommen. Also nicht die Besoldung des derzeitigen Amtes 
		
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