Autor Thema: Jahressonderzahlung während Elternzeit  (Read 309 times)

MissWabbel

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Jahressonderzahlung während Elternzeit
« am: 20.09.2025 10:30 »
Hallo!
Ich habe eine Bitte und hoffe auf Hilfe, da mir bislang wirklich niemand diese Anfrage beantworten konnte und meine Personalabteilung ebenfalls keine konkrete Hilfe gibt.
Ich bin im TV-V - unser Kind wird voraussichtlich Ende September geboren und ich nehme danach für ein Jahr Elternzeit.
Bekomme ich im Jahr 2025 die Jahressonderzahlung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Über Eure Antworten freue ich mich, vielen Dank!

SozPädBW

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Antw:Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #1 am: 20.09.2025 11:35 »
Hallo,

du hast in diesem Jahr Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
Vorausgesetzt natürlich, du hast von Januar bis zum Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet. Die Jahressonderzahlung steht dir dann in der üblichen Höhe zu und wird nicht gekürzt.

MissWabbel

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Antw:Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #2 am: 20.09.2025 12:49 »
Vielen Dank schon mal!
Und das, obwohl ich seit Anfang August im Mutterschutz bin?
Im Tarifvertrag steht, dass ich am 01.12.25 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen muss. Mein Arbeitgeber argumentiert damit, dass ich in Elternzeit bin und somit nicht mehr in einem "klassischen" Beschäftigungsverhältnis.
Die Sonderzahlung soll mir daher nicht gezahlt werden.

SozPädBW

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Antw:Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #3 am: 20.09.2025 15:29 »
Ohje, da ist wohl jemand absolut unfähig...

Paragraph 20, TVöD:

(4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen
b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG,
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;

Schick das denen und dann sollte alles klar sein.

MissWabbel

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Antw:Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #4 am: 20.09.2025 21:06 »
Danke für die Erklärung - allerdings zitierst du hier den TVÖD. In dem bin ich ja nicht, sondern im TV-V.
Hier heißt es wörtlich: "1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch
auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu
entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im
Oktober zustehenden Arbeitsentgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätz-
lich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt (mit Ausnahme der dienstplanmäßig
vorgesehenen Überstunden), Leistungszulagen (§ 6 Abs. 5), Leistungsprämien
(§ 6 Abs. 6) sowie besondere Zahlungen (§ 17 Abs. 1). 3Betrieblich kann ein von
Satz 2 abweichender Bemessungszeitraum vereinbart werden. 4Der Anspruch er-
mäßigt sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer kei-
nen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder
Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat."

Wer kann hier helfen? Ich habe diese Thematik bislang mit mehreren Volljuristen besprochen und keiner konnte mir bislang helfen...gibt es denn keinen hier im Forum, der eine ähnliche Situation hatte?

SozPädBW

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Antw:Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #5 am: 21.09.2025 11:37 »
Sorry, da es sich um den TV-V handelt, besteht tatsächlich kein Anspruch. Alles Gute!