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Arbeitszeiterfassung

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erich148:
Hallo

Ich arbeite als spfh bei einem Jugendhilfeträger. Wir sind alle angestellt und werden nach tvöd sue 12 vergütet. Wir haben keinen eigenen Tarifvertrag, sondern tatsächlich den TVÖD in allen seinen Ausführungen. Auftraggeber sind verschiedene Jugendämter. Nun ist es so, dass das Jugendamt der Kernstadt folgendes Abrechnungsmodell bietet. Eine Fachleistungsstunde + 30% Overhead. Der Overhead soll alles abbilden was über die Zeit mit den Klienten hinausgeht. (Teamsitzung, Fahrtzeiten, Berichte erstellen, Supervision etc). Mein Vertrag umfasst aktuell 28 Stunden von denen ich etwa 22 Stunden Klientenzeit habe.

Unsere Zeiterfassung sieht folgendermaßen aus: wenn ich 90 Minuten Termin habe, Tage ich den als Klientenzeit ein und bekomme 117 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben. Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, Tage ich den trotzdem ein und kann im besten Fall nach Hause gehen. So viel zum positiven.

Nun sind die Fahrtzeiten manchmal relativ lang innerhalb der Stadt. Es gibt viele Situationen, bei denen ich mehr als 30 Minuten Fahrzeit für eine Strecke habe. Dies kann ich nicht als Arbeitszeit abrechnen, auch wenn ich mit einem Dienstwagen fahre.

Beispiel: ich hatte eine Zeitlang freitags nur einen Termin. Ankommen um 9:15 Uhr im Büro. Auto geholt, 35 Minuten Fahrzeit, 90 Minuten Termin, 35 Minuten zurück, Auto abgegeben und das Büro um 12:15 verlassen. Arbeitszeit auf meinem Konto 117 Minuten. Reelle Arbeitszeit 180 Minuten.
Der AG argumentiert, dass sie das nicht machen können, will es nicht refinanziert ist.

Ich denke, das steht rechtlich auf wackeligen Füßen und würde gerne wissen, was ich da tun kann. Betriebsrat haben wir nicht, bleibt der Gang zu verdi. Übrigens wird das System ab 2026 von entsprechenden Jugendamt geändert und Fahrzeiten können ebenfalls gebucht werden. Dafür verringert sich der Overhead auf 18%.

Trotzdem ist es so, dass ich keine Arbeitszeit bekomme, wenn ich im Büro bin und Zeit habe zwischen zwei Terminen. Ich frage mich immer, was ist, wenn etwas passiert? Bin ich dann versichert. Und wenn ja, dann ist es doch auch Arbeitszeit.

Ich danke schonmal für Rückmeldungen.

Schokokeks:

--- Zitat von: erich148 am 21.09.2025 12:52 ---..., Tage ich den trotzdem ein und kann im besten Fall nach Hause gehen.
...

--- End quote ---

Arbeitszeit auf Deinem Konto 117 Minuten, reelle Arbeitszeit = 0 Stunden

#sowhat?

erich148:
Vielen Dank für deine fachliche Einschätzung meiner Anfrage. Ausgefallene Termine und nach Hause gehen ist natürlich Luxus. Aber ich habe geschrieben, dass dies der beste Fall ist. Reell habe ich sechs Stunden Overhead pro Woche zur Verfügung. Davon gehen zwei Stunden Teamsitzungen ab, also nur noch vier Stunden für sämtliche Fahrzeiten, Berichte etc. Und das bei ungefähr 10 Terminen pro Woche. Ab einer Fahrzeit von 13 Minuten (von zur zu Tür) Rutsche ich schon ins Minus. Dieser Fall ist weitaus häufiger. Absagen lassen sich natürlich auch nicht einplanen. Sollten keine Termine abgesagt werden, muss ich alles was liegen geblieben irgendwann erledigen und kann mir dafür nichts aufschreiben. Das ist eigentlich der Standard.

SozPädinJH:
Das liegt doch in der Verhandlung deines Trägers mit dem Jugendamt.
Wir haben einen eigenen ambulanten Bereich als Angebot unserer Einrichtung. Unsere SPFHs haben z.B. eine volle Stelle (39 Stunden). Davon werden 30 Stunden für Klientenkontakte verplant, inklusive Fahrtzeit! Diese zählt natürlich als Arbeitszeit, man muss ja auch hinkommen. Dass dies sinnvoll geplant wird, liegt dann bei den Mitarbeitenden.
Die restlichen 9 Stunden sind Teamsitzung, Berichte usw.
Wenn mal ein Termin ausfällt und es kann kein neuer Termin reingelegt werden, ist das halt Bürozeit. Die zählt ja trotzdem zur Wochenarbeitszeit dazu, kann halt nicht als Fachleistungsstunde direkt für einen Klienten abgerechnet werden.
Du wirst ja nicht nur bezahlt, wenn du Klientenkontakt hast?

erich148:
Genau das ist ja mein Problem. Bürozeit gibt es nicht. Ich trage mir für die Zeit im Büro keine Arbeitszeit ein. Sämtliche Fahrten, die über den Overhead hinaus gehen, ebenfalls nicht. Arbeitszeit bekomme ich nur über die Abrechnung der Fachleistungsstunden. Wenn mir z.b. ein Fall von Jugendamt weggenommen wird, dann mache ich minus Stunden auch wenn ich die entsprechende Zeit ins Büro gehen würde.
Das Jugendamt verhandelt mit allen Trägern gleich. Es kommt halt drauf an, was intern damit gemacht wird.

Klar werde ich weiterhin bezahlt, muss aber die Stunden irgendwann nachholen.

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