Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeiterfassung
erich148:
Ich kann zwei Beispiele nennen:
Letzte Woche Donnerstag. Erster Termin 9:15-10:45 = 117 Minuten Arbeitszeit. Dann 45 Minuten zum nächsten Termin gefahren eine Stunde Termin = 78 Minuten Arbeitszeit. Dann halbe Stunde ins Büro gefahren. War um 13 Uhr dort, Mittagspause und von 14:00 - 14:30 mit den JA telefoniert = 39 Minuten. Um 15:15 den nächsten Termin gehabt, Fahrzeit 25 Minuten. Termin 75 Minuten = 97,5 Minuten Arbeitszeit. Insgesamt eingetragene Arbeitszeit 5,525. Tatsächliche Arbeitszeit von 9:15 - 16-15 abzüglich Pause 6,5 Stunden.
Zweites Beispiel:
Heute war ich um 8:45 im Büro, habe über einen Bericht geschaut und dann von 9-11 Teamsitzung. Danach einen Termin über 1,5 Stunden und danach noch knapp 30 Minuten mit einem Kollegen über interne Abläufe gesprochen.
Arbeitszeit im System 117 Minuten. Tatsächlich dort gewesen 4,5 Stunden.
D-x:
Abgesehen davon, dass das mit dem öD offenbar nur mittelbar zu tun hat (wenn ich das richtig verstehe, dass der Jugendhilfeträger sich hier und da am TVöD orientiert und eine Bezahlung entsprechend einer SuE-Entgeltgruppe vornimmt), scheint der Arbeitgeber sein eigenes Problem zu dem seiner Mitarbeiter*innen zu machen.
Das Erfordernis der Zeiterfassung insbesondere auch in Hinsicht auf das Mindestlohngesetz bezieht sich auf die "tatsächliche Arbeitszeit", siehe auch den Artikel bei Haufe.
Das was von Euch verlangt wird klingt vorsichtig gesagt zweifelhaft. Ich würde mich an Gewerkschaft und/oder Anwalt wenden.
erich148:
Vertragswerk ist der TVöD. Nicht angelehnt an, sondern TVöD in allen seinen Ausführungen.
UNameIT:
Denk dran, das du dich bei Arbeitszeitbetrug deines Arbeitgebers (der hier anscheinend stattfindet) strafbar machst. Ich würde hier definitiv einen Anwalt zu Rate ziehen.
D-x:
--- Zitat von: erich148 am 22.09.2025 14:28 ---Vertragswerk ist der TVöD. Nicht angelehnt an, sondern TVöD in allen seinen Ausführungen.
--- End quote ---
Was ist denn das für ein Arbeitgeber, bzw. welche Rechtsform hat dieser "Jugendhilfeträger"?
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