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Jahressonderzahlung 2025

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Lämpel:

--- Zitat von: Rowhin am 22.09.2025 16:44 ---So wie ich es verstehe - aber ich lasse mich da gerne belehren, vielleicht lese ich es falsch - geht es bei diesem Urteil nur um die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung, nicht um mögliche Kürzungen für Monate ohne Arbeitsverhältnis.

--- End quote ---

Sehe ich auch so. Die Bemessungsgrundlage richtet sich ausschließlich nach dem neuen Arbeitsverhältnis - im Fall des OP also nur der September, nicht aber der Juli auch wenn der im Normalfall mitberücksichtigt wird -, und der so ermittelte Anspruch wird mit jedem Monat des Kalenderjahres verrechnet in dem mindestens einen Tag lang ein Arbeitsverhältnis mit demselben AG bestand, beim OP also 11/12.

andi1504:
@Lämpel und @Rowhin, ihr habt recht. Ich habe mir das Urteil noch einmal angeschaut und tatsächlich bezog sich die Nichtberücksichtigung nur auf die Bemessungsrundlage. Eine Kürzung der Sonderzahlung für die Monate des vorherigen Arbeitsverhältnisses erfolgte nicht. Mea culpa

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