Hallo,
ich bin seit 1.8.2024 im Schuldienst angestellt. Mein erster Vertrag lief bis zum 31.7.25. Leider wurde ich danach erst wieder zum 1.9 angestellt (an einer anderen Schule, aber im gleichen Bundesland). Da ich zum 1.12 nach TV-L E13 angestellt bin, müsste ich ja Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben. Werden bei der Höhe der Zahlung auch die Monate Januar bis Juli angerechnet oder aufgrund des auslaufenden Vertrages und der Neueinstellung mit einem Monat Überbrückung nur die Monate September bis Dezember?
Liebe Grüße