Autor Thema: Versetzung E13 zu E11  (Read 2893 times)

092025Gest

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Versetzung E13 zu E11
« am: 18.09.2025 12:31 »
Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße

PeterMuellerchen

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #1 am: 18.09.2025 13:11 »
Die E13 war ja mit der Tätigkeit begründet und die neue Tätigkeit scheint ja nur eine E11 zu begründen. Da ist kein Ausgleich möglich. Sonst würden ja alle hingehen, sich schnell hocharbeiten auf E13 oder sonstwo und sich dann in den Pfortendienst versetzen lassen mit der E3, sich den Ausgleich gönnen und ein entspanntes Leben leben.

Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.
Ansonsten bleib bei der E13 wenn das Geld zuwenig ist, aber irgendeinen Grund wirds ja geben warum die alte Stelle E13 ist und die neue nur E11 und auch warum du wechseln willst.

Umlauf

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #2 am: 18.09.2025 14:01 »
Sollte mir auch eine Stelle zum Lochen suchen und trotzdem wie eine zweistellige EG verdienen.
Gefällt mir, diese Vorstellung.

Dnjl

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #3 am: 18.09.2025 16:53 »
Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.

Laut §17 Abs. 4 S. 5 TV-L erfolgt die Herabgruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe stufengleich.

MoinMoin

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #4 am: 18.09.2025 17:01 »
Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße
Zulage nach §16.5 ist immer denkbar.

FearOfTheDuck

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #5 am: 18.09.2025 17:43 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.

Pit

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #6 am: 19.09.2025 07:58 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Organisator

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #7 am: 19.09.2025 09:13 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Wording. "Erfahrungs-"Stufen war im BAT, im TVöD ists nur "Stufen".

MoinMoin

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #8 am: 19.09.2025 09:26 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X

Pit

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #9 am: 19.09.2025 11:28 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Wording. "Erfahrungs-"Stufen war im BAT, im TVöD ists nur "Stufen".
Ah. Verstehe.
Ich hab das im TV-L auch immer als Erfahrungsstufe gelesen.
Danke für die Klarstellung.

Pit

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #10 am: 19.09.2025 11:29 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.

Johann

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #11 am: 19.09.2025 12:38 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ohne Tätigkeitsänderung gibts also keine andere Eingruppierung. Sowas gibts nur bei Beamten, die noch nicht im Endamt sind.

Pit

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #12 am: 22.09.2025 07:51 »
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ohne Tätigkeitsänderung gibts also keine andere Eingruppierung. Sowas gibts nur bei Beamten, die noch nicht im Endamt sind.
Das meinte ich auch damit. Muss man aber wollen.

P.S.: Danke für die Korrektur der Entgeltgruppe.

FearOfTheDuck

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Antw:Versetzung E13 zu E11
« Antwort #13 am: 22.09.2025 22:36 »
Eingruppierungsrelevante Aufgabenänderung ist in der Tat zustimmungspflichtig. Wobei diese auch geringfügig sein kann.

Aber wer eben nicht will, muss sich eben auch mit seiner "Endstufe" begnügen.