Versetzung E13 zu E11

Begonnen von 092025Gest, 18.09.2025 12:31

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092025Gest

Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße

PeterMuellerchen

Die E13 war ja mit der Tätigkeit begründet und die neue Tätigkeit scheint ja nur eine E11 zu begründen. Da ist kein Ausgleich möglich. Sonst würden ja alle hingehen, sich schnell hocharbeiten auf E13 oder sonstwo und sich dann in den Pfortendienst versetzen lassen mit der E3, sich den Ausgleich gönnen und ein entspanntes Leben leben.

Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.
Ansonsten bleib bei der E13 wenn das Geld zuwenig ist, aber irgendeinen Grund wirds ja geben warum die alte Stelle E13 ist und die neue nur E11 und auch warum du wechseln willst.

Umlauf

Sollte mir auch eine Stelle zum Lochen suchen und trotzdem wie eine zweistellige EG verdienen.
Gefällt mir, diese Vorstellung.

Dnjl

Zitat von: PeterMuellerchen in 18.09.2025 13:11
Die Erfahrungsstufe hängt auch nicht von der vorherigen Gehaltsgruppe ab sondern von der Erfahrung. Ob und was da angerechnet wird, musst du mit dem Arbeitgeber klären.

Laut §17 Abs. 4 S. 5 TV-L erfolgt die Herabgruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe stufengleich.

MoinMoin

Zitat von: 092025Gest in 18.09.2025 12:31
Hallo,
Ich lasse mich von einem Amt bei dem ich aktuell E13 verdiene versetzten zu einem Amt bei dem ich E11 bekommen werde. Dadurch habe ich natürlich einen finanziellen Verlust. Gibt es da die Chance auf einen Ausgleich durch eine höhere Erfahrungsstufe oä? Danke und beste Grüße
Zulage nach §16.5 ist immer denkbar.

FearOfTheDuck

Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.

Pit

Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Organisator

Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Wording. "Erfahrungs-"Stufen war im BAT, im TVöD ists nur "Stufen".

MoinMoin

Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X

Pit

Zitat von: Organisator in 19.09.2025 09:13
Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldgruppe höher?  8)

Wording. "Erfahrungs-"Stufen war im BAT, im TVöD ists nur "Stufen".
Ah. Verstehe.
Ich hab das im TV-L auch immer als Erfahrungsstufe gelesen.
Danke für die Klarstellung.

Pit

Zitat von: MoinMoin in 19.09.2025 09:26
Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.

Johann

Zitat von: Pit in 19.09.2025 11:29
Zitat von: MoinMoin in 19.09.2025 09:26
Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ohne Tätigkeitsänderung gibts also keine andere Eingruppierung. Sowas gibts nur bei Beamten, die noch nicht im Endamt sind.

Pit

Zitat von: Johann in 19.09.2025 12:38
Zitat von: Pit in 19.09.2025 11:29
Zitat von: MoinMoin in 19.09.2025 09:26
Zitat von: Pit in 19.09.2025 07:58
Zitat von: FearOfTheDuck in 18.09.2025 17:43
Ergänzung: Es gibt keine Erfahrungsstufen im TV-L. Erfahrung kann lediglich bei der Stufenzuordnung bei Neueinstellungen eine Rolle spielen.
Oh, komme ich also am Ende der Erfahrungsstufe 5 automatisch eine Entgeldtgruppe höher?  8)
Stufe 6 ist die Endstufe  ::) :-X
Ja leider. Aber Aufstieg in höhere EGs bliebe ja noch.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ohne Tätigkeitsänderung gibts also keine andere Eingruppierung. Sowas gibts nur bei Beamten, die noch nicht im Endamt sind.
Das meinte ich auch damit. Muss man aber wollen.

P.S.: Danke für die Korrektur der Entgeltgruppe.

FearOfTheDuck

Eingruppierungsrelevante Aufgabenänderung ist in der Tat zustimmungspflichtig. Wobei diese auch geringfügig sein kann.

Aber wer eben nicht will, muss sich eben auch mit seiner "Endstufe" begnügen.