Autor Thema: Höhe der Pension  (Read 4025 times)

MrBison

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Höhe der Pension
« am: 24.09.2025 06:56 »
Moin zusammen,

vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine klassische Laufbahnausbildung genossen habe und durch den Direkteinstieg in das Beamtenverhältnis berufen wurde. Somit fehlt mir das "Fachwissen" des Beamtentums ;D

Nun zur Frage:
Die Höhe der Pension, vorausgesetzt man erfüllt alle Voraussetzungen, liegt aktuell bei 71,75% der letzten Bezüge nach 40 Dienstjahren. Wenn sich im Laufe der Jahre dieser Höchstsatz verringern wird, welcher Personenkreis von Beamten ist dann davon betroffen?
Ich bin BaL und habe noch gut 30 Jahre vor mir. Werde ich also später die Höhe von stand Heute oder die Höhe der Pension, die sich bis zu meinem Eintritt in den Ruhestand wahrscheinlich verringert hat erhalten?

VG

Hans1W

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #1 am: 24.09.2025 07:32 »
Warum soll die Pension gesenkt werden?
Es gibt ein Urteil zur letzten Absenkung der Pension und die wurde als gerade noch so Verfassungsgemäß beurteilt. Damit ist nicht mehr viel Luft nach unten. Aber auch die Versorgung im alter ist durch die Verfassung "geschützt", die muss auch Amtsangemessen sein.

EiTee

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #2 am: 24.09.2025 07:32 »
Wenn eine Änderung erfolgen wird, egal ob Kürzung der 71,75%, was ich mir nicht vorstellen kann oder
eine Erhöhung der Zeit von 40 auf 45 Jahre zur Erreichung der 71,75%, wirst du unmittelbar davon betroffen sein.

Greif

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #3 am: 24.09.2025 07:47 »
Diese Frage hat nichts mit einer Laufbahnausbildung zu tun.
Bei Entscheidungen in der Vergangenheit hat es immer alle Bundesbeamte betroffen und es gab keinen Bestandsschutz für Beamte, welche zu anderen Konditionen ihre Urkunde erhalten hatten.

MrBison

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #4 am: 24.09.2025 10:01 »
Warum die gekürzt werden soll? Weil die doch schon mal gekürzt worden ist, oder irre ich mich? Waren es nicht vor einigen Jahren mal 75% der letzten Bezüge?

Betraf diese Kürzung der Pension auch die Beamten, die schon zu dem Zeitpunkt in Pension waren? Das wäre doch nicht möglich, oder?

Also verstehe ich das richtig, dass wenn ich irgendwann in Pension gehe und der Höchstsatz bis dahin auf beispielweise 69% gesenkt wird, ich dann auch diese 69% erhalte?

Organisator

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #5 am: 24.09.2025 10:09 »
Also verstehe ich das richtig, dass wenn ich irgendwann in Pension gehe und der Höchstsatz bis dahin auf beispielweise 69% gesenkt wird, ich dann auch diese 69% erhalte?

Das kommt darauf an, ob diese Kürzung rechtmäßig ist und für wen sie gelten würde.

Greif

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #6 am: 24.09.2025 17:27 »
@MrBison
Darauf zielten meine Hinweise ab. Die Bundesbeamten mussten mehr Dienstjahre für einen geringeren Maximalsatz akzeptieren.

Falls die Regierung jetzt auf den Trichter kommen sollte, dass die Grenze bei 69% liegt und für diesen fiktiven Maximalsatz dann 45 Dienstjahre notwendig wären, würde es das Verhältnis aller Bundesbeamten betreffen, welche nicht durch eventuelle Ausnahmebestände geschützt wären.

@Organisator
Eine Rechtmäßigkeit müsste wahrscheinlich gerichtlich geklärt werden und ein solcher Weg wäre definitiv sehr lang.

lotsch

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #7 am: 24.09.2025 17:48 »
Ich kann mich auch an das Urteil des BVerfG erinnern, als die Pension auf 71,75 % gekürzt wurde. Da wurde doch ein naher Zusammenhang zur vorhergehenden Rentenkürzung hergestellt, wobei natürlich auf die Systemunterschiede hingewiesen wurde. Ich könnte mir deshalb vorstellen, wenn es weitere Kürzungen der gesetzlichen Rente gibt, dass diese dann auch bei der Beamtenversorgung vorgenommen werden.

MrBison

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #8 am: 25.09.2025 08:38 »
Vielen Dank für die ganzen Antworten. :-)

Alexander79

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #9 am: 25.09.2025 08:49 »
Diese Frage hat nichts mit einer Laufbahnausbildung zu tun.
Vielleicht weil man bestimmte Dinge im Verwaltungslehrgang lernt oder die Lehrer im Verwaltungsrecht fragen könnte?

Also verstehe ich das richtig, dass wenn ich irgendwann in Pension gehe und der Höchstsatz bis dahin auf beispielweise 69% gesenkt wird, ich dann auch diese 69% erhalte?
Korrekt, du hast ja kein Vertrag unterschrieben der dir das oder jenes zusagt.

Rentenonkel

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #10 am: 25.09.2025 11:43 »
Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 71,75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.

Im Beamtenrecht können finanzielle Erwägungen und das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung angesehen werden. Die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung ist keine dem Umfang nach beliebig variable Größe, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand, nach politischen Dringlichkeitsbewertungen oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lässt.

Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas anderes und Eindeutigeres als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes sozialer Sicherung und eines sozialen Standards für alle und findet seinen Rechtsgrund nicht im Sozialstaatsprinzip, sondern in Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 44, 249 <264 f.>; 81, 363 <378>).

Zu den finanziellen Erwägungen müssen deshalb in aller Regel weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen.

Gerade auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über die Amtsangemessene Alimentation dürfte es daher nicht einfach sein, weitere Kürzungen verfassungsrechtlich zu begründen.

Max

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #11 am: 26.09.2025 17:22 »
Gerade vor dem Hintergrund wie lange die Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation laufen und wie wenig die Gesetzgeber kooperieren,  sehe ich schon die Gefahr,  dass man sich an eine Kürzung wagen kann.

officebuyman

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #12 am: 09.10.2025 11:23 »
Wenn eine Änderung erfolgen wird, egal ob Kürzung der 71,75%, was ich mir nicht vorstellen kann oder
eine Erhöhung der Zeit von 40 auf 45 Jahre zur Erreichung der 71,75%, wirst du unmittelbar davon betroffen sein.

Und das ist eigentlich ein kompletter Skandal. In dem Moment wo ich verbeamtet werde und mir ein Datum für den Ruhestand genannt wird, dürfte weder das Datum, noch die zu dem Zeitpunkt geltende Höhe der maximalen Pension veränderbar sein. Im Sinne der Besitzstandwahrung die hier einige Angestellte genießen, mit Regelungen aus DMark Zeiten.

Rentenonkel

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Antw:Höhe der Pension
« Antwort #13 am: 09.10.2025 13:17 »

Und das ist eigentlich ein kompletter Skandal. In dem Moment wo ich verbeamtet werde und mir ein Datum für den Ruhestand genannt wird, dürfte weder das Datum, noch die zu dem Zeitpunkt geltende Höhe der maximalen Pension veränderbar sein. Im Sinne der Besitzstandwahrung die hier einige Angestellte genießen, mit Regelungen aus DMark Zeiten.

Einen Besitzschutz, Vertrauensschutz oder Eigentumsgarantie gibt es immer nur für die Vergangenheit, also die bereits erdienten Zeiten. Wenn Du also derzeit pro Jahr 1,78375 % des Endgrundgehaltes erdienst und in 10 Jahren würde das auf 1,7 abgesenkt, dann gilt das nur für die Zukunft und für die bereits erdienten Zeiten muss es bei 10 * 1,78375 % bleiben. Im elften Jahr erdient man dann jedoch nur noch 1,7 %. Für die Zukunft kann man ja noch entscheiden, ob man unter den geänderten Rahmenbedingung noch Beamter bleiben möchte, lediglich für die Vergangenheit ist der Drops gelutscht.

Auch die Anhebung der Altersgrenzen geht nur ausnahmsweise, stufenweise, moderat und im Einklang mit der Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung. Und auch die Angestellten aus D Mark Zeiten sind von der Anhebung der Altersgrenzen und von den Änderungen der Rentenversicherung betroffen. Die haben noch zu Zeiten der Reichsversicherungsordnung angefangen zu arbeiten und die gibt es schon lange nicht mehr.