Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wann hätte man Klage einreichen müssen spätestens?

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fair:
Um mal noch die ursprüngliche Frage zu beantworten:

Der erste Tag im übernommenen Job wäre der 07.03.2025 gewesen, dies ist aber nicht erfolgt und damit beginnt da die sechsmonatige tarifvertragliche Ausschlussfrist zu laufen - falls hier überhaupt diese Frist einschlägig ist.
Bis spätestens 06.09.2025 wäre folglich Zeit gewesen, den Anspruch schriftlich geltend zu machen, beispielsweise per E-Mail. Lehnt der Arbeitgeber den Anspruch daraufhin ab, hat man insgesamt bis zum 31.12.2028 Zeit, Klage zu erheben (allgemeine dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 i.V.m. § 199 BGB), durch Klageerhebung ist dann die Verjährung gehemmt und ein etwaiges Verfahren kann auch noch deutlich länger dauern.

Soweit meine Herleitung auf Basis meines Jura Grundwissens - ohne jegliche Gewähr.

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