TV-L Gehalt und Arbeitszeiten an der UKAachen

Begonnen von deamonnn, 27.09.2025 11:42

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deamonnn

Hallo zusammen, ich plane, an der Uniklinik Aachen im Gesundheitsbereich (als OTA) zu arbeiten und hätte ein paar Fragen zum TV-L.

An welchem Tag des Monats wird das Gehalt für TV-L Mitarbeiter üblicherweise überwiesen?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sind Pausen darin enthalten?

Gibt es im OP-Bereich Nachtschichten oder Bereitschaftdienste

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen oder Hinweise von Kollegen, die bereits an der UKAachen arbeiten.

Vielen Dank im Voraus!

Rowhin

Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42
Hallo zusammen, ich plane, an der Uniklinik Aachen im Gesundheitsbereich (als OTA) zu arbeiten und hätte ein paar Fragen zum TV-L.

An welchem Tag des Monats wird das Gehalt für TV-L Mitarbeiter üblicherweise überwiesen?

Am letzten Arbeitstag des Monats für den vergangenen Monat.

Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sind Pausen darin enthalten?

Standardmäßig nicht, nein.


Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42Gibt es im OP-Bereich Nachtschichten oder Bereitschaftdienste

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen oder Hinweise von Kollegen, die bereits an der UKAachen arbeiten.

Vielen Dank im Voraus!

Dazu kann ich leider nichts sagen - aber viel Erfolg, solltest du dort anfangen!

deamonnn

Zitat von: Rowhin in 27.09.2025 11:54
Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42
Hallo zusammen, ich plane, an der Uniklinik Aachen im Gesundheitsbereich (als OTA) zu arbeiten und hätte ein paar Fragen zum TV-L.

An welchem Tag des Monats wird das Gehalt für TV-L Mitarbeiter üblicherweise überwiesen?

Am letzten Arbeitstag des Monats für den vergangenen Monat.

Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Sind Pausen darin enthalten?

Standardmäßig nicht, nein.


Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42Gibt es im OP-Bereich Nachtschichten oder Bereitschaftdienste

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen oder Hinweise von Kollegen, die bereits an der UKAachen arbeiten.

Vielen Dank im Voraus!

Dazu kann ich leider nichts sagen - aber viel Erfolg, solltest du dort anfangen!

Sehr danke für die Antwort! Also z.B: Wenn ich am 27. Oktober mit dem Job anfange, werde ich mein Gehalt am 31. Oktober bekommen, richtig, oder? Ich glaube, dass ich meine Jahressonderzahlung als 1/12 am 31. November bekomme. Ist es auch richtig?

Rowhin

Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42

Sehr danke für die Antwort! Also z.B: Wenn ich am 27. Oktober mit dem Job anfange, werde ich mein Gehalt am 31. Oktober bekommen, richtig, oder?

Das ist korrekt.


Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42
Ich glaube, dass ich meine Jahressonderzahlung als 1/12 am 31. November bekomme. Ist es auch richtig?

Ja, die Jahressonderzahlung wird mit dem Gehalt für November, also am letzten Arbeitstag des November ausgezahlt.

Nein, du hättest bei start am 27. Oktober Anspruch auf 3/12 der Jahressonderzahlung, da im Oktober, November und Dezember Anspruch auf Entgelt bestand. Die Kürzungsregelung kennt keine halben Monate, solange für den entsprechenden Monat Entgelt gezahlt wurde, wird für diesen Monat keine Kürzung vorgenommen. Diese Regelung greift, soweit ich weiß, sowohl bei kurzen Unterbrechungen als auch bei späterem Einstieg.

Die Bemessungsgrundlage wäre das Novembergehalt, da dies das erste volle Gehalt für den relevanten Zyklus ist.

deamonnn

Zitat von: Rowhin in 27.09.2025 16:11
Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42

Sehr danke für die Antwort! Also z.B: Wenn ich am 27. Oktober mit dem Job anfange, werde ich mein Gehalt am 31. Oktober bekommen, richtig, oder?

Das ist korrekt.


Zitat von: deamonnn in 27.09.2025 11:42
Ich glaube, dass ich meine Jahressonderzahlung als 1/12 am 31. November bekomme. Ist es auch richtig?

Ja, die Jahressonderzahlung wird mit dem Gehalt für November, also am letzten Arbeitstag des November ausgezahlt.

Nein, du hättest bei start am 27. Oktober Anspruch auf 3/12 der Jahressonderzahlung, da im Oktober, November und Dezember Anspruch auf Entgelt bestand. Die Kürzungsregelung kennt keine halben Monate, solange für den entsprechenden Monat Entgelt gezahlt wurde, wird für diesen Monat keine Kürzung vorgenommen. Diese Regelung greift, soweit ich weiß, sowohl bei kurzen Unterbrechungen als auch bei späterem Einstieg.

Die Bemessungsgrundlage wäre das Novembergehalt, da dies das erste volle Gehalt für den relevanten Zyklus ist.

Vielen dank! Ich wünsche Ihnen einen Guten Tag!