Autor Thema: Rechtsberatung/Rechtsschutz Privatklage amtsangemessene Alimentierung  (Read 737 times)

DJ79

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Ich plane, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW privat eine amtsangemessene Alimentierung einzuklagen. Hintergrund ist, dass ich als lediger Kinderloser nicht von den hohen Mietzuschlägen der Stufe 6 meines Wohnortes profitiere wobei die Mietpreisdynamik sich hier so massiv entwickelt hat, dass ich mittlerweile deutlich über 30% meiner Besoldung für die Miete zahlen muss.
Da es zu dieser Thematik weder Muster- oder Sammelklagen der Gewerkschaften gibt, möchte ich die Privatklage riskieren.
Könnte ich dabei seitens der Gewerkschaften im Falle einer Mitgliedschaft auf Rechtsberatung/Rechtsschutz hoffen und welche Lehrergewerkschaft wäre für ein solches Vorhaben aufgeschlossen?

Vielen Dank!

LehrerInNRW

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Bist du schon Mitglied einer Gewerkschaft?

DJ79

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Nein, ich suche eine geeignete Gewerkschaft, die v.a. für Lehrer interessant ist. Der Philologenverband wäre evtl. passend?

LehrerInNRW

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Ich denke dass genügend Klagen gegen die aktuellen Ablehnungsbescheide laufen. Die Gewerkschaften haben auch nur teilweise Rechtsschutz gewährt. Dein Plan dafür einzutreten und dann zu klagen, halte ich für wenig Erfolg versprechend.

DJ79

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Danke für die Einschätzung!

Rentenonkel

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Zunächst einmal muss der Rechtsweg eingehalten werden. Du benötigst daher einen statthaften Widerspruch für ein früheres Jahr und dazu einen entsprechenden Bescheid. Gegen den musst Du dann zunächst vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Sofern es um ein Jahr aus der Vergangenheit geht, dürfte ein Rechtsschutz schon daran scheitern, dass eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eine Rechtsschutzversicherung zu dem Zeitpunkt nicht vorgelegen hat, in dem der Widerspruch eingelegt wurde und so der Rechtsstreit begonnen hat. Eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft sichert Rechtsschutz aber lediglich für die Zukunft ab, nicht aber für Rechtsstreitigkeiten, die in der Vergangenheit ihren Anfang gefunden haben. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn das Haus brennt, bekommt man keine Feuerversicherung mehr.

Derzeit hat das Land NRW nur die Widersprüche gegen das Jahr 2022 beschieden. Solltest Du damals schon Widerspruch eingelegt haben, müsstest Du dafür auch schon längst einen Bescheid erhalten haben. Die Klagefrist dafür dürfte jedoch mittlerweile abgelaufen sein. Diese Klagen sind übrigens im Hinblick auf Musterverfahren ruhend gestellt worden. Und genau die Problematik, die Du aufwirfst, ist ja der Gegenstand der Verfahren und der seitenlangen Diskussionen in den anderen Unterforen.

Es ist verfassungsrechtlich problematisch, dass der Gesetzgeber die Alimentierung der 4K Familie weitestgehend aus Zulagen und Zuschlägen sicherstellt, und dabei die Grundbesoldung aus dem Blick zu verlieren scheint. Musterklagen in NRW, die genau Deine Fragen aufwerfen, sind hier z.B. 1 K 1680/25, 1 K 1764/25 und 1 K 1768/25.

Daher dürften Deine Klagebemühungen nicht nur teuer sein, sondern dürften alleine schon aus formalen Gründen nicht statthaft sein. Auch dürfte das Verwaltungsgericht, dass Du zunächst anrufen müsstest, so es dem überhaupt zu dem Ergebnis kommt, die Klage sei statthaft, vor dem Hintergrund der Musterverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ruhen vorschlagen. Solltest Du das nicht wollen, müsstest Du umfangreiche Beweise und eine ausführliche Begründung anführen, was vor dem Hintergrund der Komplexität des Sachverhaltes selbst für Experten alles andere als einfach (und somit auch teuer) ist.

Andernfalls erweist Du Dir und allen anderen Beamen einen Bärendienst, wenn Deine Klage also wenig Futter hat und so das Gericht die Klage abweisen muss.

Kurzum: Lege am besten jährlich Deinen Widerspruch ein und erkläre Dich mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden. Voraussichtlich noch dieses Jahr wird etwas Bewegung in die Sache kommen. 

DJ79

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Zunächst einmal muss der Rechtsweg eingehalten werden. Du benötigst daher einen statthaften Widerspruch für ein früheres Jahr und dazu einen entsprechenden Bescheid. Gegen den musst Du dann zunächst vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Sofern es um ein Jahr aus der Vergangenheit geht, dürfte ein Rechtsschutz schon daran scheitern, dass eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eine Rechtsschutzversicherung zu dem Zeitpunkt nicht vorgelegen hat, in dem der Widerspruch eingelegt wurde und so der Rechtsstreit begonnen hat. Eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft sichert Rechtsschutz aber lediglich für die Zukunft ab, nicht aber für Rechtsstreitigkeiten, die in der Vergangenheit ihren Anfang gefunden haben. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn das Haus brennt, bekommt man keine Feuerversicherung mehr.

Derzeit hat das Land NRW nur die Widersprüche gegen das Jahr 2022 beschieden. Solltest Du damals schon Widerspruch eingelegt haben, müsstest Du dafür auch schon längst einen Bescheid erhalten haben. Die Klagefrist dafür dürfte jedoch mittlerweile abgelaufen sein. Diese Klagen sind übrigens im Hinblick auf Musterverfahren ruhend gestellt worden. Und genau die Problematik, die Du aufwirfst, ist ja der Gegenstand der Verfahren und der seitenlangen Diskussionen in den anderen Unterforen.

Es ist verfassungsrechtlich problematisch, dass der Gesetzgeber die Alimentierung der 4K Familie weitestgehend aus Zulagen und Zuschlägen sicherstellt, und dabei die Grundbesoldung aus dem Blick zu verlieren scheint. Musterklagen in NRW, die genau Deine Fragen aufwerfen, sind hier z.B. 1 K 1680/25, 1 K 1764/25 und 1 K 1768/25.

Daher dürften Deine Klagebemühungen nicht nur teuer sein, sondern dürften alleine schon aus formalen Gründen nicht statthaft sein. Auch dürfte das Verwaltungsgericht, dass Du zunächst anrufen müsstest, so es dem überhaupt zu dem Ergebnis kommt, die Klage sei statthaft, vor dem Hintergrund der Musterverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ruhen vorschlagen. Solltest Du das nicht wollen, müsstest Du umfangreiche Beweise und eine ausführliche Begründung anführen, was vor dem Hintergrund der Komplexität des Sachverhaltes selbst für Experten alles andere als einfach (und somit auch teuer) ist.

Andernfalls erweist Du Dir und allen anderen Beamen einen Bärendienst, wenn Deine Klage also wenig Futter hat und so das Gericht die Klage abweisen muss.

Kurzum: Lege am besten jährlich Deinen Widerspruch ein und erkläre Dich mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden. Voraussichtlich noch dieses Jahr wird etwas Bewegung in die Sache kommen.

Vielen Dank für die umfangreichen Infos, v.a. über die bereits laufenden Musterklagen. Davon wusste ich tatsächlich nichts.
Mittlerweile begreife ich, dass mein Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.